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Das SEPA Lastschriftverfahren: Ein Handbuch

Zeitliche Abläufe bei SEPA-Lastschriftzahlungen

Timm Luebben
Autor

Zuletzt bearbeitetMai 2022Lesezeit 3 min.

Ähnlich wie das ehemalige Lastschriftverfahren in Deutschland ist das SEPA-Lastschriftverfahren keine Sofortzahlungsart. Es dauert beim Firmenlastschriftverfahren mindestens 2 und beim Basislastschriftverfahren mindestens 3 Interbankengeschäftstage, bis Zahlungen Ihrem Bankkonto gutgeschrieben werden.

Dieser Leitfaden erläutert die zeitlichen Abläufe beim SEPA-Lastschriftverfahren und erklärt, wie GoCardless Ihnen dabei helfen kann, diese zu optimieren.

Stichtag für die Übermittlung von Zahlungsanweisungen beim SEPA-Basislastschriftverfahren

  • Wenn Sie erstmalig eine SEPA-Lastschrift einziehen möchten, müssen Sie den Einzug 5 Interbankengeschäftstage vor dem Fälligkeitstermin der Zahlung übermitteln.

  • Wiederkehrende Einzüge müssen Sie 2 Interbankengeschäftstage vor dem Fälligkeitstermin einer Zahlung einreichen.

Stichtag für die Übermittlung von Zahlungsanweisungen beim SEPA-Firmenlastschriftverfahren

Zahlungen mit dem SEPA-Basislastschriftverfahren einziehen

Eine SEPA-Zahlung mit einem bestehenden Mandat einziehen

Ein Einzug im Rahmen eines bestehenden Mandats muss 5 Interbankengeschäftstage vor einem erstmaligen Einzug und 2 Interbankengeschäftstage vor allen nachfolgenden Einzügen an die Banken übermittelt werden. Die Tabelle unten stellt die entsprechenden zeitlichen Abläufe beim SEPA-Basislastschriftverfahren dar:

2 Wochen vor dem Einzug (ein kürzerer Zeitraum ist möglich, falls so mit dem Kunden vereinbart) Benachrichtigen Sie Ihren Kunden, dass Sie die Zahlung 2 Wochen später (oder nach der kürzeren mit dem Kunden vereinbarten Frist) einziehen werden.
5 Werktage vor dem Einzug Dies ist der letzte Tag, an dem Sie beim SEPA-Basislastschriftverfahren eine einmalige oder erstmalige Einzugsanweisung an Ihre Bank übermitteln können.
2 Werktage vor dem Einzug Dies ist der letzte Tag, an dem Sie beim SEPA-Basislastschriftverfahren eine wiederkehrende oder letzte Einzugsanweisung an Ihre Bank übermitteln können.
Tag des Einzugs Der Tag, an dem das Bankkonto des Zahlungspflichtigen belastet wird.
5 Werktage nach dem Einzug Dies ist der letzte Tag, an dem die Bank Ihres Kunden einen Einzug zurückgeben kann, falls Sie ihn nicht akzeptieren kann (z.B. wegen eines geschlossenen Kontos).

Beim SEPA-Basislastschriftverfahren kann ein Zahlungspflichtiger von seiner Bank innerhalb von 8 Wochen nach der Abbuchung die Rückerstattung eines autorisierten Einzugs verlangen. Der Zahlungspflichtige ist auch dazu berechtigt, von seiner Bank die Rückerstattung eines nicht autorisierten oder betrügerischen Einzugs bis zu 13 Monate nach der Abbuchung zu verlangen.

Einzug von Zahlungen, wenn kein Mandat vorliegt

Wenn Sie nicht bereits über ein Mandat Ihres Kunden verfügen, muss eins eingerichtet werden, bevor eine Zahlung eingezogen werden kann. Sobald Sie ein unterzeichnetes Mandat erhalten, können Sie eine Zahlungsanweisung einreichen. Da dies ein erstmaliger Einzug sein wird, dauert es 5 Interbankengeschäftstage, bis die Zahlung eingezogen wird (siehe zeitliche Abläufe oben).

Weitere Informationen über die Einrichtung von Mandaten finden Sie in unserem Leitfaden über SEPA-Lastschriftmandate.

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Zahlungen mit dem SEPA-Firmenlastschriftverfahren einziehen

Ein Einzug muss 1 Interbankengeschäftstag vor dem Fälligkeitstermin der Zahlung an die Banken übermittelt werden, unabhängig davon, um welche Lastschriftart es sich handelt (einmalig, erstmalig oder wiederkehrend). Die Tabelle unten stellt die entsprechenden zeitlichen Abläufe beim SEPA-Firmenlastschriftverfahren dar:

2 Wochen vor dem Einzug (ein kürzerer Zeitraum ist möglich, falls mit dem Kunden vereinbart) Benachrichtigen Sie Ihren Kunden, dass Sie die Zahlung 2 Wochen später (oder nach der kürzeren mit dem Kunden vereinbarten Frist) einziehen werden.
1 Werktag vor dem Einzug Dies ist der letzte Tag, an dem Sie beim SEPA-Firmenlastschriftverfahren eine Einzugsanweisung an Ihre Bank übermitteln können.
Tag des Einzugs Der Tag, an dem die SEPA-Lastschrift bearbeitet wird.
2 Werktage nach dem Einzug Dies ist der letzte Tag, an dem Sie den Einzug korrigieren können. Dies ist der letzte Tag, an dem die Bank Ihres Kunden den Einzug zurückweisen kann.

Beim SEPA-Firmenlastschriftverfahren hat der Zahlungspflichtige keinen Anspruch auf Rückerstattung eines autorisierten Einzugs. Sollte ein Zahlungspflichtiger jedoch der Meinung sein, dass ein Einzug nicht von einem Firmenlastschriftmandat abgedeckt ist, kann er die Rückerstattung eines nicht autorisierten oder betrügerischen Einzugs bis zu 13 Monate lang nach der Abbuchung verlangen.

Mitteilungen bei Zahlungsfehlern

Wenn eine Zahlung bereits vor der Abrechnung misslingt, benachrichtigt die Bank des Kunden Ihre Bank am Fälligkeitstag der Zahlung. Sollte es nach der Abrechnung ein Problem mit einer Zahlung geben, informiert die Bank des Kunden Ihre Bank an dem Tag, an dem das Problem auftritt, oder bis spätestens 5 Tage nach der Abrechnung.

Händler sollten die Rückgabefrist für Zahlungen kennen, während der die Bank des Kunden eine Zahlung zurückerstatten kann, z.B. wenn sie aufgrund mangelnder Deckung nicht dazu in der Lage war, das Konto Ihres Kunden mit dem Zahlungsbetrag zu belasten. Bei Zahlungen im Basislastschriftverfahren müssen Rückgaben innerhalb von 5 Interbankengeschäftstagen nach dem Fälligkeitstermin abgerechnet werden. Bei Zahlungen im Firmenlastschriftverfahren ist diese Rückgabefrist auf 2 Interbankengeschäftstage verkürzt.

Weitere Informationen über möglicherweise auftretende Schwierigkeiten finden Sie in unserem Leitfaden über Nachrichten von den Banken.

Arbeitsfreie Tage und Optimierung von zeitlichen Abläufen

Übermittlungen an Banken können nur an Interbankengeschäftstagen erfolgen. An anderen Tagen bearbeiten Banken keine Nachrichten. Dies bedeutet allerdings, dass Sie möglicherweise eine Mitteilung an einem nationalen Feiertag erhalten, der kein Interbankenfeiertag ist.

An jedem Interbankengeschäftstag gibt es einen Annahmeschluss, welcher von Bank zu Bank unterschiedlich sein kann. Wenn dieser Annahmeschluss bereits früh am Arbeitstag ist, empfiehlt es sich, bereits einen Tag vor dem regulären Zeitplan an die Banken zu übermitteln, beispielsweise 6 (statt 5) Tage vor einem erstmaligen Einzug und 3 (statt 2) Tage vor einem wiederkehrenden Einzug.

Zeitliche Abläufe optimieren, indem man das Basis- und Firmenlastschriftverfahren kombiniert

Um zeitliche Abläufe zu optimieren, sollten Sie nach Möglichkeit versuchen, Zahlungen mit dem Firmenlastschriftverfahren einzuziehen. Die deutlich kürzeren Fristen, insbesondere bei erstmaligen Einzügen, die verkürzten Rückgabefristen und die Regelungen bei Erstattungen kommen Händlern zugute. Allerdings kann man mit diesem Verfahren nur Zahlungen von Unternehmen einziehen, nicht von Verbrauchern oder Kleinstunternehmen. Dennoch können Sie gegebenenfalls eine Kombination aus Basis- und Firmenlastschriftverfahren einsetzen, um Ihre Zahlungsabläufe zu optimieren.

Zeitliche Abläufe im SEPA-Lastschriftverfahren mit GoCardless

GoCardless ist ein Online-Lastschriftexperte, der die Einrichtung des SEPA-Lastschriftverfahrens in ihrem Namen durchführt.

GoCardless bearbeitet alle SEPA-Lastschriftzahlungen gemäß den komplett optimierten obigen Zeitplänen. GoCardless übermittelt und empfängt Mitteilungen von den Banken in Ihrem Namen in Übereinstimmung mit den zwischenbanklichen zeitlichen Abläufen und Schlusszeiten. Sie sind über unser Dashboard oder unsere API jederzeit voll über den Status Ihrer Zahlungen informiert.

GoCardless verarbeitet derzeit SEPA-Lastschriftzahlungen mit dem SEPA-Basislastschriftverfahren. In Kürze werden wir unsere Leistungen auf das SEPA-Firmenlastschriftverfahren erweitern. Dann werden wir Sie dabei unterstützen, Ihre Zahlungsabläufe wenn möglich durch eine Kombination der Verfahren zu optimieren.

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