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Das SEPA Lastschriftverfahren: Ein Handbuch

Kundenschutz beim SEPA-Lastschriftverfahren

Timm Luebben
Autor

Zuletzt bearbeitetMai 2022Lesezeit 2 min.

SEPA-Lastschriftkunden sind dagegen geschützt, dass Zahlungen irrtümlich eingezogen werden.

Bei allen fehlerhaften oder betrügerischen Zahlungen hat der Zahlungspflichtige Anspruch auf vollständige und umgehende Rückerstattung durch seine Bank. Der vom SEPA-Lastschriftverfahren gebotene Schutz ist jedoch zeitlich begrenzt.

Dieser Leitfaden erläutert, wie Ihre Kunden geschützt werden, welche Pflichten Sie haben und wie GoCardless Sie beim Umgang mit Reklamationen unterstützen kann.

SEPA-Basislastschriftverfahren

Das SEPA-Basislastschriftverfahren schützt Kunden auf dreierlei Art:

  1. Benachrichtigungen – Kunden müssen vor jeder Zahlung benachrichtigt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in unserem Leitfaden über den SEPA-Lastschrifteinzug.

  2. Rückerstattungen – Kunden haben (innerhalb der Fristen) Anspruch auf Rückerstattung, sowohl bei autorisierten als auch bei nicht autorisierten Lastschrifteinzügen. Weitere Informationen darüber finden Sie im Absatz über Rückerstattungen (unten).

  3. Kontrolle — Kunden können:

  • Festlegen, wie mit Einzügen von bestimmten Händlern umzugehen ist, oder Sperrlisten (die SEPA-Lastschriften von bestimmten Händlern blockieren) und weiße Listen (die nur SEPA-Lastschriften von bestimmten Händlern erlauben) einrichten

  • Höchstbeträge festlegen und Zahlungsintervalle bestimmen

  • Sämtliche Lastschriften bei ihrem Konto blockieren

SEPA-Firmenlastschriftverfahren

Das SEPA-Firmenlastschriftverfahren steht nur Unternehmen zur Verfügung und schreibt daher deutlich schwächere Schutzvorkehrungen vor:

  1. Benachrichtigungen – Kunden müssen vor jeder Zahlung benachrichtigt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in unserem Leitfaden über den Einzug von Zahlungen.

  2. Rückerstattungen – Kunden haben (innerhalb der Fristen) nur Anspruch auf Erstattung von nicht autorisierten Lastschrifteinzügen. Weitere Informationen darüber finden Sie unter Rückerstattungen (unten).

  3. Prüfung durch die Bank des Kunden – Die Bank des Zahlungspflichtigen muss sicherstellen, dass jedes Mandat ordnungsgemäß erteilt und vom Zahlungspflichtigen autorisiert wurde, und dass bei jedem Einzug die mandatsbezogenen Angaben mit den Angaben auf dem Originalmandat übereinstimmen, bevor sie das Konto des Zahlungspflichtigen belastet. Die Bank des Zahlungspflichtigen muss außerdem alle weiteren durch den Zahlungspflichtigen festgelegten Prüfmaßnahmen durchführen, da es keinen Anspruch auf Rückerstattung gibt.

Die obigen Schutzvorkehrungen werden alle von den Banken implementiert und bilden daher einen wesentlichen Bestandteil des SEPA-Lastschriftverfahrens. Rückerstattungen werden durch die Bank des Zahlungspflichtigen ohne vorherige Rücksprache mit dem Händler durchgeführt.

Rückerstattungen

Erstattungen ohne Angabe von Gründen (nur bei Kunden im Basislastschriftverfahren)

Rückerstattungen, die innerhalb von acht Wochen nach Abbuchung der SEPA-Lastschrift verlangt werden, werden von der Bank des Zahlungspflichtigen durchgeführt, wobei die Angabe einer Begründung nicht erforderlich ist.

Wenn eine Erstattung verlangt wird, schreibt die Bank des Kunden ihm umgehend die volle Rückzahlung gut. Danach informiert sie den Händler über die Rückgabe der Lastschrift. Bei GoCardless erfolgt diese Mitteilung über unser Dashboard oder mittels unserer API unter Angabe eines Rückgabecodes (siehe unseren Leitfaden zum Empfangen von Nachrichten von den Banken). Der an den Kunden zurückerstattete Betrag wird automatisch vom Händler eingefordert.

Rückerstattungen von nicht autorisierten Transaktionen bei Kunden im Firmen- und Basislastschriftverfahren (wenn nicht innerhalb von acht Wochen)

Wenn die Forderung einer Rückerstattung eine nicht autorisierte Transaktion betrifft und (im Falle des Basislastschriftverfahrens) nicht innerhalb von acht Wochen nach der Zahlung erhoben wird, muss ein Kunde seinen Anspruch mitsamt etwaiger Belege bei seiner Bank innerhalb von 13 Monaten nach dem Zeitpunkt der Belastung geltend machen.

Eine SEPA-Lastschrift gilt als nicht autorisierte Transaktion, wenn:

  • Kein Mandat vorliegt.

  • Das Mandat ungültig war.

  • Das Mandat abgelaufen ist (36 Monate lang keine Transaktionen).

In der Praxis wird die Bank des Kunden den Zahlungspflichtigen immer beim Wort nehmen und den vollen Betrag umgehend rückerstatten. Danach informiert sie den Händler über die Rückgabe der Lastschrift mittels einer Nachricht unter Angabe eines Rückgabecodes (siehe unseren Leitfaden zum Empfangen von Nachrichten von den Banken). Der an den Kunden zurückerstattete Betrag wird automatisch vom Händler eingefordert.

Streitschlichtung

Sie müssen der Durchsetzung eines Lastschriftrückgabeanspruchs nicht zustimmen. In diesem Fall sollten Sie sich an den Zahlungspflichtigen wenden, um die Forderung außerhalb des Verfahrens abzuwickeln. Die Forderung einer Rückerstattung hat im SEPA-Lastschriftverfahren keinerlei Auswirkungen auf vertragliche Vereinbarungen zwischen einem Händler und seinem Kunden.

SEPA-Kundenschutz in der Praxis bei GoCardless

Diese Schutzvorkehrungen gelten allgemein; jedoch hilft Ihnen GoCardless beim Umgang mit Forderungen von Rückerstattungen, indem wir:

  • Sie umgehend benachrichtigen, wenn eine Forderung von einem Ihrer Kunden eingeht.

  • mit Ihnen und Ihrem Kunden zusammenarbeiten, um die Ursache zu verstehen, jegliche Probleme auszuräumen und die Zahlung gegebenenfalls erneut einzuziehen.

GoCardless ist ein Online-Lastschriftexperte, der die Einrichtung des SEPA-Lastschriftverfahrens in ihrem Namen durchführt.

Unsere Preisgestaltung ist einfach und transparent. Es gibt keine Einrichtungsgebühren oder andere versteckte Kosten.

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