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SEPA Pre-Notification (Vorankündigung)

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Zuletzt bearbeitetJuni 2022Lesezeit 2 min.

Mittlerweile ist SEPA für Euroländer zum Standard geworden. SEPA steht für "Single Euro Payments Area". Es soll ein besseres System für Überweisungen und Lastschriften sein. Außerdem soll es sowohl für Verbraucher, als auch für Unternehmen eine billigere Möglichkeit schaffen, Transaktionen innerhalb der Mitgliedsländer oder -regionen durchzuführen.

Der Zahler und der Rechnungssteller müssen jeweils ein Konto bei einem Zahlungsdienstleister (PSP) mit Sitz innerhalb des SEPA-Raums haben. Die Konten können entweder in Euro oder in jeder anderen Währung geführt werden. Der Geldtransfer zwischen der Bank des Zahlers und der Bank des Rechnungsstellers findet immer in der Währung Euro statt.

Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie die SEPA-Lastschrift in Ihrem Unternehmen einrichten können

Die Umstellung der nationalen Einzugsverfahren auf die SEPA-Abbuchung setzt neben der Nutzung und Verwaltung von SEPA-Lastschriftmandaten voraus, dass der Geschäftspartner oder Kunde vorab über das Einziehen von einer Lastschrift informiert wird und das zu verwendende SEPA-Mandat benannt wird.

Und hier kommt die SEPA-Vorankündigung (auch Pre-Notification SEPA) ins Spiel. Was ist das eigentlich, gibt es Fristen und was muss eine Pre-Notifikation beinhalten? Lesen Sie weiter, um alles darüber zu erfahren.

Was versteht man unter einer “Pre-Notification SEPA”?

Eine Pre-Notification (auch Pre-Notifikation, SEPA-Vorankündigung) informiert den Kunden darüber, wann er damit rechnen kann, dass eine Einmalzahlung oder ein regelmäßiges Abonnement sein Konto verlässt. Sie ist eine zwingende Voraussetzung für die SEPA-Lastschrift und kann per E-Mail, Telefon, per SMS, mit einer Rechnung oder in einem Brief versendet werden.

Was muss die SEPA-Vorankündigung beinhalten?

Eine SEPA-Vorankündigung muss folgende Daten beinhalten:

  • Das Datum des Einzugs

  • Die Gläubiger-ID des einziehenden Unternehmens

  • Den genauen Betrag, der eingezogen wird

  • Die Mandatsreferenz, die beim Einzug verwendet wird.

Sofern für jeden SEPA-Lastschrifteinzug jeweils alle erforderlichen Informationen enthalten sind, kann eine Vorabinformation auch mehrere Lastschriften ankündigen.

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Wie sollte eine Pre-Notification zugestellt werden?

Auf welche Art und Weise die Pre-Notification zugestellt wird, ist nicht vorgeschrieben. Eine Vorabinformation kann demnach per Brief, Fax, E-Mail oder sogar durch einen Anruf angekündigt werden. In vielen Fällen wird die Pre-Notification bereits in den Vertrag aufgenommen.

Handelt es sich um wiederkehrende Lastschriften, die immer den gleichen Betrag haben (zum Beispiel Handyverträge oder Abonnements), reicht eine einmalige Unterrichtung des Zahlungspflichtigen vor dem ersten Lastschrifteinzug. Hierbei sollten die zukünftigen Fälligkeitstermine angegeben werden.

Gibt es eine SEPA Pre-Notifikationsfrist?

Sofern keine andere Frist vereinbart wurde, muss eine SEPA-Vorabinformation in der Regel dem Zahler mindestens 14 Tage vor der Fälligkeit zugesandt werden. Auf diese Weise kann sich der Zahler auf die Kontobelastung einstellen und dafür sorgen, dass eine entsprechende Deckung vorliegt.

Die SEPA-Vorabinformation betrifft lediglich das Vertragsverhältnis zwischen dem Zahlungspflichtigen und dem Zahlungsempfänger. Daher sind die Banken oder Kreditinstitute des Kreditors und des Debitors nicht dazu verpflichtet, um zu prüfen, ob eine Pre-Notification vorliegt.

Pre-Notification senden: so geht’s

Um als Unternehmen eine vollständig konforme SEPA-Vorankündigung zu erstellen, sollten Sie folgende Schritte befolgen:

  1. Informieren Sie den Kunden über die entsprechende Kündigungsfrist.

  2. Schicken Sie eine Pre-Notification (SEPA-Vorabinformation) die den Betrag, das Fälligkeitsdatum, die Mandatsreferenz und die Gläubiger-ID und Ihre Kontaktdaten enthält.

  3. Senden Sie dem Kunden 14 Tage bevor die Zahlung fällig ist eine Mail, damit er (oder sie) sicher gehen kann, dass genügend Geldmittel auf dem Konto vorhanden sind.

Handelt es sich um wiederkehrende Abbuchungen mit demselben Betrag? Dann müssen Sie den Kunden nur vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug informieren. Wichtig ist, dass der Kunde auch über alle zukünftigen Einzüge informiert wird (zum Beispiel “erster Werktag eines jeden Monats”). Eine erneute Pre-Notification ist dann nur erforderlich, wenn sich der Betrag oder die Häufigkeit ändert.

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