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Einzugsermächtigung erteilen: Kostenloses Muster

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Zuletzt bearbeitetNov. 2022Lesezeit 3 min.

Strom, Gas, oder Handy – monatliche oder quartalsweise anfallende Zahlungen manuell zu überweisen kann mühsam sein. Eine Einzugsermächtigung erteilen ist ein besserer Ansatz – sie gibt dem Anbieter das Recht, den entsprechenden Betrag automatisch vom Konto des Kunden einzuheben.

Wie kann man eine Einzugsermächtigung erteilen? Welche Angaben muss so ein Schreiben umfassen? Auf was muss man achten? Hier alle Infos darüber, wie Sie eine Einzugsermächtigung erteilen + Muster (kostenlos).

Was ist eine Einzugsermächtigung?

Eine Einzugsermächtigung, seit 1.2.2014 ersetzt durch die SEPA-Firmenlastschrift, ist eine Art von Berechtigung, die einem Gläubiger (meist einem Unternehmen) ermöglicht, eine regelmäßige Zahlung (in variabler Höhe) direkt vom Bankkonto des Schuldners (i.d.R. ein Kunde) abzubuchen bzw. einzuziehen. Sie unterscheidet sich von einem Dauerauftrag sowohl dadurch, dass die Höhe der Zahlung variieren kann und dass die Abbuchung vom Zahlungsempfänger durchgeführt wird.

Die Einzugsermächtigung kann vom Zahlenden einfach innerhalb von 8 Wochen (56 Tagen) ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Hierfür wird meist im Online-Banking direkt neben der Transaktion ein Button angezeigt, um den Widerruf mit wenigen Klicks durchzuführen. Dabei gilt eine „Beweislastumkehr“, im Falle eines Einspruchs muss der Zahlungsempfänger eine schriftliche Einzugsermächtigung vorlegen, sofern kein gültiger Vertrag gegeben ist.

Die klassische Einzugsermächtigung wurde mit der Einführung von SEPA mit dem 1.2.2014 durch das sogenannte SEPA-Lastschriftmandat ersetzt. Es galt eine Übergangsfrist bis 2016, die meisten Einzugsermächtigungen wurden von Banken automatisch umgestellt, sodass weder Kontoinhaber noch Zahlungsempfänger die Umstellung überhaupt bemerkt hätten.

Eine Einzugsermächtigung wird meist bei monatlichen oder quartalsweisen Vertragsverhältnissen und Abonnements (z.B. Handyrechnung, Gasrechnung) verwendet. Sie kann einen fixen oder variablen Zahlungsbetrag umfassen. Sie sichert dem Gläubiger eine fristgerechte Zahlung zu und befreit den Schuldner von der Notwendigkeit, eine manuelle Überweisung durchzuführen (und der Gefahr, eine pünktliche Überweisung zu vergessen). Sofern eine beantragte Abbuchung aufgrund mangelnder Deckung des Kontos nicht erfolgen kann, drohen Bankkunden jedoch horrende Bankspesen.

Wie kann ich eine Einzugsermächtigung erteilen?

Der Kontoinhaber muss die Einzugsermächtigung dem Zahlungsempfänger und seiner Bank in Schriftform übermitteln (eine Einzugsermächtigung telefonisch erteilen ist also nicht möglich). Meist wird vom Zahlungsempfänger für den Kunden zum Einzugsermächtigung erteilen ein Vordruck bereitgestellt, oder man kann eine Einzugsermächtigung online erteilen, indem man ein entsprechendes Formular des Zahlungsempfängers ausfüllt.

Die Einzugsermächtigung bzw. das Lastschriftmandat muss jeweils für einen Gläubiger bzw. Zahlungsempfänger erteilt werden und ganz bestimmte Informationen umfassen, darunter auch die Gläubiger-Identifikationsnummer und eine Mandatsreferenz (siehe nächster Abschnitt).

Welche Informationen muss eine Einzugsermächtigung umfassen:

Damit eine Einzugsermächtigung gültig ist bzw. eingerichtet werden kann, müssen darauf folgende Angaben vermerkt sein:

  • Zahlungsempfänger: Die Bezeichnung sowie die IBAN des Unternehmens bzw. der Person, welche mit dem Schreiben das Mandat zur Einziehung von Beträgen erhalten soll. I.d.R. die Bezeichnung des Vertragspartners.

  • Gläubiger-Identifikationsnummer: Mit dieser eindeutigen Nummer wird der Zahlungsempfänger unmissverständlich als Gläubiger gekennzeichnet. Die Bank des Zahlungsempfängers wird diese Nummer einmalig nach Beantragung durch diesen vergeben bzw. zuweisen. Sie muss also vom Zahlungsempfänger erfragt bzw. eingetragen werden.

  • Zahlungsart: Hierbei wird vermerkt, ob die Zahlung einmalig oder wiederkehrend stattfinden wird.

  • Daten des Kontoinhabers bzw. Zahlenden: Im Lastschriftmandat ist vom Kontoinhaber sein vollständiger Name, seine Kontonummer bzw. IBAN und der Name seiner Bank anzugeben. Sofern die Zahlung außerhalb des SEPA-Raumes stattfindet, ist auch die BIC eine Pflichtangabe.

  • Mandatsreferenz: Das jeweilige Lastschriftmandat wird vom Zahlungsempfänger mit einer bestimmten Nummer gekennzeichnet, sie kann beliebig ausfallen und wird sich in der Regel nach der internen Buchhaltung des Zahlungsempfängers richten (z.B. Rechnungsnummer, Kundennummer, etc.). Sie dient beiden Parteien des Mandats als Referenz, denn der Kunde kann anhand der Mandatsreferenz erkennen, welchem Zweck die Abbuchung zuzuordnen ist.

Einzugsermächtigung erteilen: Muster kostenlos zur freien Verwendung

Sie möchten sich nicht die Mühe machen, eigenständig eine Einzugsermächtigung zu formulieren? Kein Problem, wir haben die Lösung für Sie: Einzugsermächtigung erteilen: Vorlage zur freien Verwendung.

Sie können das folgende Schreiben übernehmen, einfach noch die entsprechenden Daten eintragen, und direkt Ihrem Zahlungsempfänger und Ihrer Bank übermitteln:

 

SEPA Lastschrift-Mandat:

 

Mandatsreferenz: …………………..

 

Zahlungsempfänger:

 

Name:

 

Adresse:

 

Ich/wir ermächtige/n __(Name des Zahlungsempfängers)__ dazu, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Gleichzeitig leite ich meine Bank dazu an, die von __(Name des Zahlungsempfängers)__ für mein Bankkonto eingereichten Abbuchungen per SEPA-Lastschrift auszuführen bzw. einzulösen.

 

Ich/wir nehme/n zur Kenntnis, dass wir innerhalb von 8 Wochen (56 Tagen) nach dem Belastungsdatum eine Erstattung des belasteten Betrags veranlassen können. Dabei kommen die von meiner/unserer Bank vereinbarten Bedingungen zur Anwendung.

 

Zahlungspflichtiger (Debitor):

 

Name/Bezeichnung:

 

Adresse:

 

IBAN:

 

(BIC:           )

 

 

Ort, Datum         Unterschrift

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  • Durch die Mitteilungen von Bacs wird die Verwaltung von Einzugsermächtigungen automatisiert.

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