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SEPA-Einzugsermächtigung erteilen & widerrufen

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Zuletzt bearbeitetNov. 2021Lesezeit 2 min.

Was ist eine SEPA-Einzugsermächtigung, wie kann ich sie erteilen oder widerrufen und inwiefern entscheidet sie sich vom Lastschriftverfahren? Keine Sorge, falls Sie nicht ganz im Klaren darüber sind, was eine SEPA-Einzugsermächtigung ist – in diesem Artikel erzählen wir Ihnen alles Wissenswerte darüber.

Was ist eine SEPA-Einzugsermächtigung überhaupt?

Eine SEPA-Einzugsermächtigung ist die von Ihrem Kunden erteilte Ermächtigung, zukünftige Zahlungen von ihm jederzeit auf seinem Euro-Bankkonto einzuziehen (vorbehaltlich einer Vorankündigung). Jedes Mandat muss bestimmte gesetzliche Pflichtformulierungen und Pflichtangaben enthalten.

Kunden verlangen oft einen bestimmten Zeitplan für Zahlungen, wie z. B. ein festes Abonnement. Die Vorankündigungspflicht eines SEPA-Lastschriftmandats bietet Schutz vor irrtümlich oder betrügerisch eingezogenen Zahlungen.

Unter anderem umfasst der SEPA-Raum folgende Länder:

  • Deutschland

  • Dänemark

  • Belgien

  • Irland

  • Italien

  • Kroatien

  • Malta

  • Ungarn

  • Portugal

  • Spanien

  • Schweden

Eine komplette Liste des SEPA-Raumes finden Sie hier.

Im Grunde genommen kann man zwischen zwei Arten von SEPA-Lastschriften unterscheiden: der SEPA-Basis-Lastschrift und der SEPA-Firmen-Lastschrift. 

Bei der Basislastschrift erteilt eine Privatperson jemandem eine SEPA-Lastschrift. Die Privatperson hat dann 8 Wochen nach der Abbuchung Zeit, das Geld wieder zurückerstatten zu lassen.

Bei der Firmenlastschrift handelt es sich - wie der Name bereits sagt - um Abbuchungen zwischen zwei Unternehmen. Hier erteilt keine Privatperson, sondern ein Unternehmen eine Einzugsermächtigung. Ein weiterer Unterschied ist, dass, sobald das Geld vom Konto abgegangen ist, kein Anspruch mehr auf eine Erstattung besteht.

Einzugsermächtigung erteilen: so geht’s

Wenn Sie eine Einzugsermächtigung erteilen möchten, müssen Sie zunächst ein Mandat für die SEPA-Lastschrift ausstellen. Der Ablauf einer Einzugsermächtigung sieht wie folgt aus:

  • Normalerweise stellen die Unternehmen ihren Kunden ein entsprechendes Formular zur Einzugsermächtigung zur Verfügung. Dies kann in Papierform oder online sein.

  • Der Vordruck enthält folgende Informationen:

    • die Gläubiger-Identifikationsnummer

    • die Mandatsreferenznummer

    • Namen des Zahlungsempfängers

    • einen Hinweis, dass der Zahlungspflichtige mit dem Schreiben die Erlaubnis erteilt, die Lastschriften einzulösen.

    • Name des Zahlungspflichtigen

    • Adresse des Zahlungspflichtigen

    • das Kreditinstitut der Zahlungspflichtigen

    • IBAN des Zahlungspflichtigen

  • Das Formular enthält in der Regel einen zusätzlichen Text:

    • “Hiermit ermächtige ich [Name des Zahlungsempfängers], Zahlungen von meinem Konto per Lastschrift einzuziehen. Ich weise mein Kreditinstitut an, die von [Name des Zahlungsempfängers] erteilten Lastschriften einzulösen.

    • Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.”

  • Im Anschluss muss das Formular unterschrieben und mit Ort und Datum versehen werden. Wenn es fertig ausgefüllt ist, wird es an das entsprechende Unternehmen (Zahlungsempfänger) geschickt.

  • Achtung: Bei Lastschriften über 12.500, muss diese bei der Deutschen Bundesbank angemeldet werden.

Einzugsermächtigung kündigen: so geht’s

Sie können eine Einzugsermächtigung jederzeit kündigen, indem Sie das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen. Dies ist möglich durch ein Schreiben an den Zahlungsempfänger, welches unterschrieben und per Post geschickt werden sollte. In der Regel müssen Kündigungsfristen hier nicht beachtet werden. Viel wichtiger ist das Datum der nächsten Abbuchung, sodass Sie die Einzugsermächtigung pünktlich kündigen.

Das Kündigungsschreiben muss folgende Angaben beinhalten:

  • Name und Anschrift des Zahlungsempfängers

  • Name und Anschrift des Zahlungspflichtigen

  • Datum und Ort

  • Kunden- oder Vertragsnummer

  • IBAN und Bank des Zahlungspflichtigen

  • Datum, an dem die Kündigung wirksam werden soll

  • Einige Sätze, welche die Kündigung erläutern

  • Unterschrift des Zahlungspflichtigen.

Wichtig: Das Kündigen der Einzugsermächtigung hat keine Auswirkungen auf den bestehenden Vertrag mit dem Unternehmen. Nachdem die SEPA-Einzugsermächtigung widerrufen wurde, muss der Zahlungspflichtige selbst dafür sorgen, dass der fällige Betrag pünktlich auf dem Konto des Zahlungsempfängers ist.

Unterschied Einzugsermächtigung & SEPA-Lastschrift

Seit geraumer Zeit ist die Einzugsermächtigung ein fester Bestandteil des Online-Zahlungsverkehrs in Deutschland. Bis Anfang 2014 war sie das Gegenstück zur Überweisung, da man anderen ermöglicht, Geld von seinem Konto abzubuchen. Entweder handelte es sich hierbei über eine einmalige oder regelmäßige Abbuchung, die durch ein Lastschriftmandat erteilt wurde. So war es möglich, über die Angabe der Kontonummer und der Bankleitzahl einen bestimmten Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. In der Praxis wurden Einzugsermächtigungen genutzt, um zum Beispiel wiederkehrende Rechnungen zu begleichen.

Seit Februar 2014 gibt es auch das SEPA-Lastschriftverfahren, welches genauso wie eine Einzugsermächtigung funktioniert. Eine Ausnahme ist, dass die IBAN und BIC die Kontonummer und Bankleitzahl ersetzen. Zusätzlich können Verbraucher und Unternehmen im gesamten SEPA-Raum die Erlaubnis erteilen, Geld in Euro vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Wichtig ist dabei, das Datum anzugeben, an dem die Zahlung abgebucht werden soll.

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