Überweisung & AWV-Meldepflicht – Alle Infos
Zuletzt bearbeitetDez. 2022 Lesezeit 3 min.
Wenn Sie eine private Überweisung ins Ausland durchführen, erhalten Sie womöglich einen Hinweis darauf, dass Sie eine Meldepflicht der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) beachten müssen. Unabhängig davon, woher das Geld kommt oder wie es dorthin gelangt, sollten Sie immer Ihre Verpflichtungen überprüfen, wenn Sie in Deutschland Geld aus dem Ausland erhalten oder ins Ausland transferieren.
Auf den ersten Blick mag die AWV-Meldepflicht ein wenig unklar erscheinen. Die gute Nachricht ist, dass Sie sich oft keine Gedanken darüber machen müssen, da diese Verpflichtung nur für hohe Geldtransfers gilt. Unabhängig davon, ob Sie Geld senden oder empfangen, ist es jedoch wichtig, die Gesetze zu verstehen und einzuhalten, wenn die AWV-Meldepflicht für Ihre Überweisung gilt. Im Folgenden stellen wir Ihnen nützliche Informationen zur Verfügung, um Ihnen bei der korrekten Einhaltung der AWV-Meldepflichten zu helfen und eventuelle Missverständnisse auszuräumen.
AWV-Meldepflicht & Überweisung-Höchstbetrag: Was bedeutet das?
Für internationale Zahlungen von und nach Deutschland über 12.500 EUR schreibt die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) eine Meldepflicht vor. Die Pflicht richtet sich nach § 67 dieser Verordnung sowie § 11 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und alle Meldungen müssen bei der Deutschen Bundesbank eingehen.
Diese Summen werden von der Deutschen Bundesbank verwendet, um die deutschen Ein- sowie Ausgänge von Kapitaltransfers aus dem Ausland zu verfolgen. Anhand der gesammelten Informationen veröffentlicht sie regelmäßig Zahlungsbilanzen, die den Organisationen und Behörden, die für die Wirtschafts- und Währungspolitik in Deutschland zuständig sind, verlässliche Informationen bieten.
Höchstbetrag Online-Überweisung: Wer und welche Art von Zahlungen sind meldepflichtig?
Sie müssen die AWV-Meldepflicht erfüllen, falls Sie eine Auslandsüberweisung von mehr als 12.500 EUR (oder den entsprechenden Betrag in einer anderen Währung) in Deutschland senden oder empfangen. Diese Regelung gilt für alle in Deutschland ansässigen Personen, einschließlich derjenigen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber ihren Hauptwohnsitz, Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland haben.
Der Eingang von Geldern auf Konten deutscher Gebietsansässiger von ausländischen Konten unterliegt ebenfalls der Meldepflicht nach der Außenwirtschaftsverordnung. Sie gilt auch, wenn Sie Gelder von einem Konto einer in Deutschland ansässigen Person auf das Konto einer anderen Person, die nicht in Deutschland ansässig ist, überweisen.
Überweisungen über 12.500 EUR müssen bei der Deutschen Bundesbank für eine Reihe verschiedener Zahlungsformen registriert werden, wie z. B.:
Überweisungen, die in anderen Währungen oder in Euro (EUR) getätigt werden.
Barzahlungen
Schecks
ACH-Überweisungen
Verrechnungen und Aufrechnungen
Überweisungen von Vermögenswerten und Rechten an Unternehmen, Niederlassungen und ständige Einrichtungen
Das gleiche gilt auch für Zahlungen auf das eigene Konto, denn auch diese könnten der AWV-Meldepflicht für internationale Überweisungen unterliegen.
Wann ist die Meldepflicht nicht notwendig?
Auszahlungen und Rückzahlungen von Darlehen und Einlagen mit einer ursprünglich vereinbarten Laufzeit von bis zu 12 Monaten sind von der Meldepflicht ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind die Erlöse aus dem Import und Export von Produkten (im Gegensatz zu Zahlungen für Dienstleistungen).
Wie bereits erwähnt, müssen eine Reihe von Beträgen bis zu einem Maximalbetrag von 12.500 Euro nicht gemeldet werden. Wenn jedoch versucht wird, die Zahlung größerer Summen durch häufige kleine Zahlungen zu umgehen, kann dies sehr wohl meldepflichtig sein.
Die Meldepflicht gilt nicht für einfache Kontoüberweisungen von einem inländischen Konto auf ein ausländisches Konto oder umgekehrt. Bargeldtransaktionen sind von der Meldepflicht nach der AWV ausgenommen, obwohl es andere Vorschriften geben kann, die hier befolgt werden müssen.
Meldepflicht Überweisung Ausland – Wie wird das gemeldet?
Die schnellste Methode für Privatpersonen ist das Telefon. Um eine Überweisung per Telefon zu melden, wählen Sie die gebührenfreie Nummer der Bundesbank unter (0800) 1234-111 von Montag bis Freitag, 9 bis 15 Uhr.
Unternehmen können online meldepflichtige internationale Handelszahlungen und Bestandsmeldungen erstellen, indem sie sich auf dem von der Bundesbank eingerichteten allgemeinen Meldeportal registrieren. Diese Meldungen werden dann elektronisch über sichere Kanäle an die Bundesbank übermittelt.
Eine dritte Möglichkeit besteht darin, eine E-Mail zu senden, die hauptsächlich für Unternehmen bestimmt ist. Die folgenden Dinge müssen erwähnt werden:
Vollständiger Name, ggf. Firmenname
Die Nation, aus der die Gelder empfangen oder geliefert wurden, sowie der Grund für den Transfer
Der Betrag der Überweisung
E-Mail-Adresse, Telefonnummer und, falls vorhanden, Registrierungsnummer - all diese Angaben können verwendet werden, um Sie bei eventuellen Rückfragen zu kontaktieren.
Personen, die häufig Geld ins Ausland überweisen, wird empfohlen, die Anmeldenummer mit einem Formular zu beantragen.
Was passiert, wenn eine Überweisung nicht gemeldet wird?
Der Zeitraum bis zum siebten Tag des Monats, der auf die Überweisung oder Zahlung folgt, wird in den Meldezeitraum einbezogen. Für Ordnungswidrigkeiten, die zur Nichteinhaltung dieser Meldepflicht führen, kann eine Strafe von bis zu 30.000 Euro verhängt werden.
Normalerweise wird keine Fristverlängerung gewährt. Wenn eine Meldung versehentlich einen Monat lang nicht eingereicht wurde, muss sie sofort nachgeholt werden. Der entsprechende Monat, in dem die Transaktion stattgefunden hat, muss in dem Bericht erwähnt werden.
Im Zweifelsfall rufen Sie einfach die Hotline der Bundesbank an.
Zusätzliche Informationen: Auslandsüberweisung
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