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SEPA in Großbritannien: Was hat sich verändert?

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Zuletzt bearbeitetSept. 2021Lesezeit 2 min.

Nach dem Referendum im Juni 2016 hat es noch einige Jahre gedauert, doch seit dem 01. Januar 2021 ist der Brexit vollzogen: Großbritannien ist nun nicht mehr Mitglied der Europäischen Union und gilt fortan als Drittstaat. Bislang war die Insel jedoch Teil des SEPA-Abkommens, mit dem Überweisungen und Abbuchungen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wesentlich einfacher wurden. Was bedeutet das für den Verbraucher? Fallen jetzt bei der SEPA-Überweisung nach Großbritannien Gebühren an? Haben sich die Abläufe verändert? Wie funktioniert eine Überweisung nach Großbritannien nach dem Brexit? Die Antworten finden Sie in diesem Artikel.

Was brauche ich für eine SEPA-Überweisung nach Großbritannien?

Auch nach dem Austritt aus der Europäischen Union bleibt Großbritannien weiterhin Mitglied des SEPA-Raumes. Um eine SEPA-Überweisung nach Großbritannien auszuführen, brauchen Sie die IBAN und den BIC des Zahlungsempfängers. Diese Überweisung wird in Euro getätigt, sodass die Summe, die auf dem Empfängerkonto in Pfund Sterling ankommt, durch gegebenenfalls ungünstige Wechselkurse unterschiedlich ausfallen kann.

Um sicherzustellen, dass die richtige Summe auf dem britischen Konto ankommt, tätigen Sie die Überweisung am besten in Pfund Sterling. Dann handelt es sich allerdings nicht mehr um eine SEPA-Überweisung, sondern um eine Auslandsüberweisung. Diese wird in ihren Abläufen und den anfallenden Kosten etwas anders abgewickelt.

SEPA-Überweisung nach Großbritannien: Gebühren

Zwar ist Großbritannien weiterhin Mitglied des SEPA-Abkommens, doch aufgrund des Brexits sind Überweisungen auf britische Konten bzw. Abbuchungen von britischen Konten nun nicht mehr zahlungsreguliert. Die Begünstigungen, die die SEPA-Mitglieder üblicherweise erfahren, gelten somit nicht mehr. Das ist für alle Zahlungen der Fall, deren Auftraggeber- oder Empfänger-IBAN mit „GB“ beginnen.

Senden Sie dem Empfänger die Summe in Pfund Sterling und führen somit eine Auslandsüberweisung durch, so fallen ebenfalls Gebühren an. Diese sind nicht immer klar vorauszusagen und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen beispielsweise die Kostenstrukturen Ihrer Haus- sowie der Empfängerbank, zwischengeschaltete Banken und der Wechselkurs. Alle am Vorgang beteiligten Banken können die Höhe ihrer Gebühren selbst bestimmen, diese sollten im Preis-und-Leistungsverzeichnis einzusehen sein. Zusätzliche Kosten fallen an, wenn die Überweisung beispielsweise als Eilüberweisung getätigt werden soll.

Bei einer Auslandsüberweisung haben Sie außerdem die Möglichkeit anzugeben, ob die Kosten zwischen Sender und Empfänger aufgeteilt werden oder ob eine Partei die gesamten Kosten übernehmen soll.

Weitere Änderungen

Bei Überweisungen aus oder nach Großbritannien muss der jeweilige Sender seine vollständigen Daten, inklusive Adresse liefern. Außerdem muss der volle Empfängername angegeben werden. Bei Lastschriften aus Großbritannien muss die britische Adresse der zahlungspflichtigen Seite vom Auftraggeber – also der Partei, die die Lastschrift anfordert –, bereitgestellt werden. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten werden bei bestehenden Geschäftspartnern automatisch geprüft.

Kann ich die Überweisung weiterhin online ausführen?

SEPA-Überweisungen lassen sich in der Regel sowohl online als auch offline ausfüllen – auch nach dem Brexit. Dazu nutzen Sie entweder das Online-Banking-Angebot Ihrer Hausbank oder gehen in eine Filiale. Dort können Sie einen Überweisungsträger per Hand ausfüllen oder einen der Selbstbedienungsschalter nutzen. In der Regel wird der Vorgang innerhalb weniger Bankarbeitstage abgewickelt.

Bei Auslandsüberweisungen in Fremdwährungen, z.B. Pfund Sterling, bieten viele Banken bereits die Möglichkeit, auch diese per Online-Banking auszuführen. Formulare finden Sie sonst in den Filialen. Die Dauer einer Auslandsüberweisung ist unterschiedlich und kann mehrere Tage in Anspruch nehmen.

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