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Wie ist die Zahlungsfrist einer Rechnung?

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Zuletzt bearbeitetDez. 2021Lesezeit 2 min.

Jede gestellte Rechnung muss zu einem bestimmten Termin beglichen werden. Dieser Termin ist das Zahlungsziel. Beim Einkauf im Supermarkt ist das unverzüglich, bei der Bestellung von Waren oder der Buchung von Dienstleistungen verzögert es sich etwas. Mit der Angabe eines Zahlungsziels wird die Zahlungsabwicklung enorm erleichtert. Lesen Sie hier, wie Sie das Zahlungsziel einer Rechnung formulieren und was es bedeutet, wenn die Zahlungsfrist einer Rechnung als „sofort fällig“ angegeben ist.

Was ist der Unterschied zwischen Zahlungsziel und Zahlungsfrist?

Die beiden Begriffe werden häufig als Synonyme benutzt, doch genau genommen ist das nicht richtig. Ein Zahlungsziel bezeichnet ein konkretes Datum (auch Fälligkeitsdatum genannt), an dem die Forderung fällig wird. Eine Zahlungsfrist ist ein Zeitraum, der dem Kunden zur Begleichung der Rechnung gegeben wird.

Ist die Zahlungsfrist einer Rechnung festgelegt?

Tatsächlich gibt es eine gesetzliche Zahlungsfrist. Diese beträgt 30 Kalendertage und greift immer dann, wenn keine individuellen Vereinbarungen getroffen wurden. Dabei müssen Sie allerdings zwischen dem B2B- und B2C-Verkehr unterscheiden:

  • Im B2B-Bereich gilt die gesetzliche Zahlungsfrist automatisch, sofern kein anderes Zahlungsziel angegeben ist. Die gesetzliche Zahlungsfrist muss nicht explizit ausgewiesen werden, Sie können die Rechnung ohne Zahlungsziel versenden.

  • Im B2C-Bereich müssen Sie bei Nutzung der gesetzlichen Zahlungsfrist darauf hinweisen, dass diese 30 Tage beträgt.

Sie müssen die gesetzlich festgelegte Zahlungsfrist jedoch nicht nutzen. Aufgrund der Vertragsfreiheit können Sie ein beliebiges Zahlungsziel festlegen. Vorsicht gilt hier, wenn Sie dieses auf weniger als 30 Tage setzen. Das müssen Sie im Vorhinein mit dem Kunden vereinbaren, zum Beispiel durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Setzen Sie Ihr individuelles Zahlungsziel auf mehr als 30 Tage, so reicht ein Hinweis auf der Rechnung.

Wo steht das Zahlungsziel auf der Rechnung?

Bei der Erstellung einer Rechnung ist es wichtig, dass Sie die Zahlungsmodalitäten klar darlegen. Dazu zählt auch das Zahlungsziel bzw. die Zahlungsfrist. Diese sollte gut sichtbar und deutlich formuliert auf der Rechnung stehen. Meist befindet sie sich gemeinsam mit den Bankdaten des Gläubigers im unteren Drittel der Rechnung.

Das Zahlungsziel bzw. die Zahlungsfrist können Sie beispielsweise so formulieren:

  • Zahlbar innerhalb von X Kalendertagen nach Rechnungsstellung.

  • Der Rechnungsbetrag wird innerhalb von X Werktagen nach Erhalt der Rechnung fällig.

  • Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag bis zum [Datum] auf o.g. Konto.

  • Die Rechnung ist sofort fällig.

Eine Rechnung ohne Zahlungsziel zu verschicken, geht nur im B2B-Bereich, bei der die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen automatisch greift. Haben Sie eine Zahlungsfrist, also einen Zeitraum zur Begleichung der Forderung angegeben, so beginnt diese mit Erhalt der Rechnung. Digital versendete Rechnungen gelten sofort als zugestellt, bei per Post verschickten Rechnungen räumt man einen Zustellungszeitraum von drei Werktagen ein.

Was bedeutet es, wenn die Zahlungsfrist einer Rechnung „sofort fällig“ ist?

Im Grunde genommen ist laut Bürgergesetzbuch (BGB) jede Rechnung sofort fällig. Allerdings räumt der Gesetzgeber dem Schuldner die o.g. Zahlungsfrist von 30 Tagen ein. Dennoch kann ein Gläubiger die Zahlungsfrist einer Rechnung als sofort fällig festlegen. In diesem Fall bedeutet das, dass der Schuldner die Rechnung so schnell begleichen muss, wie es seine Umstände ihm erlauben. In der Regel sollte die Zahlung hier innerhalb weniger Werktage erfolgen. In Verzug gerät der Schuldner jedoch erst nach den gesetzlich festgelegten 30 Tagen. Zudem muss der Gläubiger einen expliziten Vermerk auf der Rechnung hinterlassen, wenn er nach diesen 30 Tagen Verzugszinsen berechnen will.

Ob Zahlungsziel oder Zahlungsfrist: Eine genaue Angabe dessen, wann die Rechnung beglichen werden muss, macht die Zahlungsabwicklung für Gläubiger und Schuldner wesentlich einfacher. Ein Zahlungsverzug wird möglichst vermieden und es müssen keine Maßnahmen zur Eintreibung in Gang gesetzt werden.

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