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Gültigkeit des SEPA-Mandats

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Zuletzt bearbeitetMärz 2022Lesezeit 2 min.

Ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat ist die Grundlage jedes Lastschriftverfahrens. Es bildet die rechtliche Basis, die den Zahlungsempfänger dazu ermächtigt, den festgelegten Betrag in bestimmten Abständen vom Konto der zahlungspflichtigen Partei abzubuchen. Gleichzeitig beauftragt es das jeweilige Kreditinstitut, die Abbuchungen auszuführen. Damit dieses SEPA-Lastschriftmandat gültig ist, bedarf es einiger Angaben. Auch zeitlich gibt es Vorgaben, auf die sich die Gültigkeit beschränkt.

Doch welche Daten müssen in einem EU-konformen Lastschriftmandat enthalten sein? Und stimmt es, dass die SEPA-Mandat-Gültigkeit 36 Monate beträgt? Diese und weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel.

Was gehört in ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat?

Wird eine Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren abgewickelt, so muss ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegen. Das kann elektronisch oder auf Papier geschehen. Ohne dieses Dokument ist das Lastschriftverfahren – egal ob Basislastschrift (B2C) oder Firmenlastschrift (B2B) – nicht gesetzlich anerkannt. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist nur dann gültig, wenn es den EU-Richtlinien entspricht.

Dabei müssen folgende Angaben der zahlungspflichtigen Partei im Mandat enthalten sein:

  • Der Name

  • Die Anschrift

  • Die IBAN

  • Der BIC oder Swift-Code

  • Die eigenhändige Unterschrift (bei Mandaten in Papierform)

Von Seiten des Zahlungsempfängers sind folgende Angaben vorgeschrieben:

Zudem muss aus dem Lastschriftmandat hervorgehen, um welchen Zeitraum es sich handelt. Das kann eine einmalige, wiederkehrende oder unbefristete Bewilligung sein. Des Weiteren muss das SEPA-Lastschriftmandat in der Sprache des Zahlungspflichtigen ausgestellt sein. Ist diese unbekannt und/oder kann nicht ermittelt werden, kann das Mandat auf Englisch ausgestellt werden. Vorlagen für Lastschriftmandate bekommen Sie im Internet oder bei Ihrer Bank.

Welche Unterschiede gibt es bei Basis- und Firmenlastschriften?

Zunächst müssen die oben genannten Angaben in sämtlichen SEPA-Lastschriftmandaten vorhanden sein. Eine wichtige Klausel betrifft jedoch das Widerrufsrecht.

Bei Basislastschriften hat die zahlungspflichtige Seite acht Wochen nach Abbuchung Zeit, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Bei Firmenlastschriften entfällt dieses Recht. Sollte jedoch ein ungültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegen, so haben sowohl Privatpersonen als auch Geschäftskunden ein erweitertes Widerrufsrecht von 13 Monaten.

Wie lange ist ein SEPA-Lastschriftmandat gültig?

Zunächst zeigt der im Lastschriftmandat festgelegte Bewilligungszeitraum die Gültigkeitsdauer auf. Bei wiederkehrenden oder dauerhaften Abbuchungen läuft das Mandat in der Regel so lange, bis es eine der Parteien widerruft. Allerdings gibt es auch eine zeitlich festgelegte Frist: Diese beschränkt die SEPA-Mandat-Gültigkeit auf 36 Monate. Wurde also über diesen Zeitraum keine Abbuchung getätigt, so muss ein neues Mandat ausgefüllt werden. Die 36-monatige Frist erneuert sich mit jeder gültigen Abbuchung. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass Banken nicht dazu verpflichtet sind, den Ablauf der Frist zu überprüfen. So kann es sein, dass auch nach mehr als 36 Monaten eine Abbuchung unter dem gleichen Lastschriftmandat stattfindet, obwohl dies seine Gültigkeit verloren hat.

Zudem muss der Zahlungsempfänger das SEPA-Lastschriftmandat über einen gesetzlich festgelegten Zeitraum und in gesetzlich vorgegebener Form aufbewahren. Das Mandat muss nicht unbedingt im Original vorliegen: Die Aufbewahrung einer Kopie, auch in elektronischer Form, ist ausreichend. Der Zeitraum beläuft sich auf 14 Monate nach der letzten Abbuchung.

Welche anderen Faktoren machen ein SEPA-Mandat ungültig?

Neben einem widerrufenen oder abgelaufenen Lastschriftmandat gibt es noch weitere Faktoren, unter denen ein SEPA-Mandat ungültig wird. Dazu gehören beispielsweise fehlende oder falsche Angaben im Mandat: Schon ein Zahlendreher führt dazu, dass das Konto nicht zugeordnet werden kann.

Außerdem ist es nicht rechtskräftig, einen anderen Betrag abzubuchen, als im SEPA-Mandat festgelegt wurde. Hat eine Abbuchung unter einem ungültigen SEPA-Mandat stattgefunden, so kann die zahlungspflichtige Seite – sowohl Verbraucher als auch Unternehmen – von einem 13-monatigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. In der Regel läuft dies reibungslos und ohne weitere Umstände oder Konsequenzen ab.

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