Überweisung ohne BIC: Geht das?
Zuletzt bearbeitetMärz 2022 Lesezeit 1 min.
Mit der Einführung des SEPA-Raumes fällt bei Geldtransfers die Angabe einer Kontonummer und Bankleitzahl weg. Stattdessen werden die IBAN und der BIC benötigt. Der BIC (kurz für: „Bank Identifier Code”, manchmal auch Swift-Code genannt) ist dabei der Ersatz für die Bankleitzahl. Der zwischen acht und elf Zeichen lange Code identifiziert die Bank, bei der das jeweilige Konto liegt. Doch wann ist der BIC erforderlich und kann man Geld auch ohne BIC überweisen? Das erfahren Sie in diesem Artikel.
Wie ist der BIC aufgebaut?
Je nach Land besteht der BIC aus acht bis elf Zeichen. Er besteht aus den folgenden Komponenten:
Ein 4-stelliger Bankcode zur Identifizierung der Bank
Ein 2-stelliger Ländercode
Ein 2-stelliger Code für den jeweiligen Ort
Eine optionale 3-stellige Kennzeichnung für die jeweilige Filiale
Inlandsüberweisung ohne BIC
Für Geldtransfers innerhalb Deutschlands wird der BIC nicht benötigt. Das liegt am sogenannten „IBANonly“-Verfahren, auf dessen Grundlage die IBAN als alleinige Angabe zur Identifizierung des Empfängerkontos genügt. Bei Überweisungen per Online-Banking wird er automatisch ergänzt, da die frühere Bankleitzahl in der IBAN enthalten ist und so die entsprechende Bank identifiziert.
Auslandsüberweisung ohne BIC
Um Geld innerhalb des SEPA-Raumes bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) zu überweisen oder einzuziehen, brauchten Kunden zunächst die IBAN und den BIC. Seit dem 01. Februar 2016 ist der BIC jedoch nicht mehr zwingend erforderlich. Auch hier greift das sogenannte „IBANonly“-Verfahren.
Eine Ausnahme bilden die Länder Monaco, San Marino und die Schweiz. Da sie keine Mitglieder des EWRs sind, kann man in diese drei Länder kein Geld ohne BIC überweisen.
Lastschriften im In- und Ausland
Auch beim Lastschrifteinzug fällt im Inland die Angabe des BICs weg. Im gültigen SEPA-Lastschriftmandat muss lediglich die IBAN des Senders und des Empfängers angegeben werden.
Anders ist es bei Lastschriften aus dem Ausland. Denn obwohl das SEPA-Abkommen den Zahlungsverkehr länderübergreifend vereinfacht hat, so kommt es beim Lastschriftverfahren häufig zur SEPA-Diskriminierung. Dabei bieten Händler und Unternehmen die Zahlungsmöglichkeit nur für Konten im jeweiligen Inland an und weichen für ausländische Kunden auf Kreditkartenzahlungen aus.
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