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Muss ein SEPA Mandat auf Englisch sein?

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Zuletzt bearbeitetSept. 2021Lesezeit 1 min.

Ein gültiges SEPA-Mandat ist die Grundlage jedes SEPA-Lastschriftverfahrens. Mit ihm gibt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger die Erlaubnis, einen Betrag einmalig oder regelmäßig vom Konto einzuziehen. Dies geschieht beispielsweise bei der Bezahlung der Miete und des Handyvertrags sowie beim Online-Einkauf. Der SEPA-Raum umfasst über 30 Länder in Europa. Da stellt sich die Frage: In welcher Sprache muss ein SEPA-Mandat ausgestellt sein? Das beantworten wir Ihnen in diesem Artikel.

Was steht in einem SEPA-Mandat?

Ein gültiges SEPA-Mandat muss sowohl für Basislastschriften als auch für Firmenlastschriften vorliegen. Es muss den EU-Richtlinien entsprechen und einige wichtige Angaben enthalten.

Von der zahlungspflichtigen Partei muss der Name, die Anschrift, die IBAN sowie der BIC (oder Swift-Code) vorhanden sein. Bei Mandaten in Papierform kommt noch die Unterschrift hinzu. Der Zahlungsempfänger muss seinen Namen, die Anschrift, die Gläubiger-Identifikationsnummer, eine Mandatsreferenz, seine IBAN und seinen BIC (bzw. Swift-Code) bereitstellen. Zudem muss aus dem SEPA-Mandat hervorgehen, ob es sich um eine einmalige, wiederkehrende oder unbefristete Bewilligung handelt.

Fehlt eine oder mehrere der oben genannten Angaben, dann wird das SEPA-Mandat ungültig.

SEPA Direct Debit auf Deutsch

Es gibt zwei Möglichkeiten, bei denen es ausreicht, ein SEPA-Mandat nur auf Deutsch auszustellen:

  1. Beide Konten (das des Zahlungspflichtigen und das des Zahlungsempfängers) liegen in Deutschland.

  2. Die Konten liegen in Ländern, in denen Deutsch als Amtssprache anerkannt ist. Dazu zählen Deutschland, Österreich, Liechtenstein, Luxemburg und die Schweiz.

Vordrucke für das Mandat erhalten Sie meist bei Ihrer Hausbank oder im Internet.

SEPA-Mandat: Sprache bei Lastschriften in andere Länder

Liegt eines oder beide Konten der Parteien in einem nicht-deutschsprachigen Land, das dem SEPA-Raum angehört, so muss das SEPA-Mandat in zwei Sprachen ausgestellt sein:

  1. Die Landessprache, die der Zahlungspflichtige beherrscht.

  2. Auf Englisch.

Ist dem Zahlungsempfänger die Sprache des Zahlungspflichtigen unbekannt, so kann das SEPA-Mandat auch nur auf Englisch ausgestellt werden.

Ohne gültiges SEPA-Mandat kann es kein rechtskräftiges Lastschriftverfahren geben. Natürlich ist es wichtig, dass beide Seiten, besonders aber die zahlungspflichtige Partei genau weiß, welche Vereinbarungen in dem Mandat getroffen wurden und welche Rechten und Pflichten gelten. Daher ist es wichtig, dass alle Aspekte des Lastschriftmandates vollständig verstanden werden – der erste Schritt dazu ist die Ausstellung in der richtigen Sprache.

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