Überweisungsbetrug - Was genau ist das
Zuletzt bearbeitetOkt. 2022 Lesezeit 4 min.
Immer mehr Unternehmen sind von Überweisungsbetrug betroffen; auch die Medien berichten zunehmend darüber. Ob mit dem klassischen Zahlschein oder durch Ausspähen von Kundendaten im Online-Banking: Cyberkriminelle versuchen durch Überweisungsbetrug die Finanzmittel ihrer Opfer auf ihr eigenes Konto zu transferieren.
Was genau ist Überweisungsbetrug eigentlich? Welche Arten von Überweisungsbetrug gibt es? Wie steht es um die Haftung? Mit welcher Strafe ist zu rechnen? Alle Antworten finden Sie in diesem Beitrag.
Was ist Überweisungsbetrug?
Als Überweisungsbetrug bezeichnet man allgemein jede Art von Betrugsmasche, bei der eine Banküberweisung vom Konto des Opfers auf das Konto des Betrügers bzw. Täters erreicht werden soll. Leider kann diese Betrugsart von Banken selbst bei aktiverBetrugsprävention nicht immer verhindert werden.
Wie funktioniert Überweisungsbetrug?
Es sind zwei Methoden des Überweisungsbetrug möglich: Bei der „moderneren Variante“ wird durch diverse Maßnahmen versucht, die Online-Banking-Daten des Nutzers, also Verfüger, persönliche Identifikationsnummern und TAN, auszuspähen und dann eigenständig Überweisungen vom Konto des Opfers durchzuführen.
Bei der „klassischen Variante“ gibt der Täter (unter Kenntnis der Daten) das Opfer bzw. Zielunternehmen als Auftraggeber an und fälscht die Unterschrift des Auftraggebers auf dem Zahlschein. Die Überweisung bzw. das Formular wird bei der Bank deponiert in der Hoffnung, dass der Überweisungsauftrag von der Bank unbemerkt durchgeführt wird.
Die Täter spekulieren dabei darauf, dass Transaktionen bis zu einer gewissen Mindesthöhe von der Bank nicht manuell überprüft werden. Das ist allein deswegen nicht möglich, weil hierfür die personellen Ressourcen fehlen; obwohl Banken meist Systeme zur Betrugserkennung einsetzen, die anhand von Faktoren wie Betragshöhe, Land des Überweisungsempfängers, etc. betrugsfähige Überweisungen erkennen bzw. markieren können, kommt es immer wieder zu erfolgreichem Überweisungsbetrug.
Ist die Überweisung einmal am Bankkonto des Betrügers eingegangen, kann eine Rückholung durch die Bank schwierig bis unmöglich sein. Zumeist erfolgen solche Überweisungen an Konten in Länder außerhalb derSEPA-Länder/EWR, Betrüger sind darauf bedacht, den Betrag sofort nach Erhalt vollständig abzuheben.
Überweisungsbetrug: Wer haftet? Welche Strafe?
Was die Täter bzw. Betrüger betrifft ist zunächst festzuhalten: Es gibt keinen eigenen Straftatbestand für den Überweisungsbetrug, 263a StGB zählt den Überweisungsbetrug als eine Art von Betrug. Zumeist werden zudem entweder auch die Strafregelungen hinsichtlich Urkundenfälschung (§ 267 StGB) und/oder der Datenausspähung (§ 202a StGB) relevant.
Betrachten wir jedoch die Rolle von Kontoinhaber (Opfer) und seiner Bank. Die Frage der Haftung und möglichen Strafe beim Überweisungsbetrug richtet sich auch danach, ob es sich um den klassischen oder den moderneren Überweisungsbetrug handelt. Prinzipiell verhält es sich im Falle einer nicht durch den Kontoinhaber autorisierten Transaktion (ob Unterschriftsfälschung oder Cyberkriminalität) so, dass kein Vertrag zwischen Kontoinhaber und Bank entsteht.
Gemäß § 675 u BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) muss die Bank in diesem Falle mit vollem Risiko haften. Normalerweise heißt es für den Kontoinhaber also beim Überweisungsbetrug: Geld zurück durch die Bank – die Gutschrift muss unverzüglich erfolgen, es darf hierfür keine Art von Gebühren oder Kosten eingehoben werden.
Kommt es zum klassischen Überweisungsbetrug, so liegt die Haftung im Normalfall auch deswegen bei der Bank, weil sie die Unterschrift amÜberweisungsträger im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht überprüfen und die Fälschung bemerken muss. Dies wurde durch den Bundesgerichtshof in den Urteilen vom 18.03.1997 - Az. XI ZR 117/96 und 17.07.2001 – Az. XI ZR 325/00 festgestellt. Dies sollte durch einen Vergleich der bei Kontoeröffnung abgegebenen Unterschriftsprobe möglich sein.
Unter Umständen muss jedoch auch der Kontoinhaber beim Überweisungsbetrug Strafe zahlen. Denn beim „modernen“ Überweisungsbetrug kann auch das Opfer haften müssen, wenn er gegen seine gemäß § 675 l BGB geltende Verpflichtung „alle zumutbaren Vorkehrungen“ zum Schutz seiner Daten (TAN, PIN, Verfüger) verstößt und die Bank ihm eine Mitschuld nachweisen kann (wie bestimmt vom OLG Koblenz, Urteil vom 26.11.2009 – 2 U 116/09). In diesem Fall kann der Kontoinhaber schadensersatzpflichtig werden; jedoch haftet der Bankkunde nur dann unlimitiert, wenn er seine Sorgfaltspflichten grob fahrlässig verletzt hat. Trifft den Kontoinhaber jedoch nur eine geringe oder gar keine Schuld, so ist seine Haftung auf einen maximalen Betrag von 150 EUR begrenzt (§ 675 v Abs. 1 BGB.
Überweisungsbetrug – Was tun? Wie schützen?
Für den klassischen Überweisungsbetrug mit Zahlschein muss der Betrüger Ihre Kontonummer und Ihre Unterschrift (oder jene eines anderen Zeichnungsberechtigten) kennen. An diese Informationen können die Täter durch Angaben auf Webseite, Briefkopf, Formularen, durch fingierte Anrufe oder Online-Gewinnspiele oder durch weggeworfene Zahlscheine bei der Bank gelangen.
Darum helfen folgende Schritte, die Gefahr eines Überweisungsbetrugs zu minimieren:
Kontonummer nirgendwo teilen: Umso geringer die Anzahl an Personen, die Ihre Kontonummer kennt, desto geringer das Risiko eines Überweisungsbetrugs. Entfernen Sie Ihre Kontonummer darum aus dem Briefkopf und der E-Mail-Signatur. Auf der Webseite hat die Kontonummer ohnehin nichts verloren.
Nicht per Erlagschein zahlen: Der klassische Überweisungsbetrug ist nur per Erlagschein möglich. Setzen Sie rein auf Online-Banking, sodass alleine die Überweisung per Zahlschein für Ihre Bank schon merkwürdig und verdächtig erscheinen würde.
Kontoauszüge laufend überwachen: Sie bzw. Ihre Buchhaltung sollte die Kontoauszüge und Überweisungen laufend überprüfen. Wird eine betrügerische Überweisung nicht sofort bemerkt und reklamiert, kann eine Rückholung durch die Bank unmöglich sein. Sämtliche Irregularitäten sollten sofort der Bank gemeldet werden.
Skepsis walten lassen: Wenn Sie in E-Mails oder Anrufen nach Ihrer Kontonummer gefragt werden, sollten Sie Skepsis walten lassen. Ist die Bekanntgabe Ihrer Kontonummer wirklich erforderlich? Im Zweifelsfall nicht preisgeben.
Immer schreddern: Kontoauszüge oder Belege von Überweisungen sollten durch das Unternehmen vor dem Wegwerfen stets geschreddert oder überhaupt vollständig vernichtet werden. Die entsorgten Belege sollten nicht allgemein zugänglich sein.
Ich vermute einen Überweisungsbetrug: Was tun?
Wenn Sie bei der Kontrolle Ihres Kontoauszugs eine oder mehrere verdächtige Transaktionen feststellen, müssen Sie schnell handeln. Warten Sie zu lange, ist das Geld womöglich bereits beim Empfänger eingelangt und kann von Ihrer Bank nicht mehr zurückgeholt werden. Insbesondere dann, wenn die Betrüger das Geld bereits vom Empfängerkonto abgehoben haben.
Melden Sie Ihren Verdacht sofort bei Ihrer Bank. Sagen Sie genau, weshalb Ihnen die Transaktion verdächtig vorkommt, und weisen Sie die Bank an, das Geld, wenn möglich, zurückzuholen. Zudem sollten Sie zur nächsten Polizeistelle gehen und eine Anzeige wegen Verdacht auf Überweisungsbetrug einbringen; vermutlich wird sich die Anzeige „gegen Unbekannt“ richten.
Der beste Schutz vor Überweisungsbetrug ist jedoch, wenn gar nicht erst manuelle Überweisungen vorgenommen werden. Als Unternehmen können Sie sich und Ihren Kunden die Abrechnung erleichtern, indem Sie den Zahlungseinzug von Kundenrechnungen automatisieren. Dadurch besteht erst gar keine Chance, dass die relevanten Kontodaten und Unterschriften irgendwelchen Unbeteiligten zugänglich werden.
Sie sparen Verwaltungsaufwand, erhalten pünktliche Zahlungen und befreien sich und Ihre Kunden von der Gefahr von Überweisungsbetrug.
Wir können helfen
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