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Was ist eine Abschlagszahlung?

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Zuletzt bearbeitetDez. 2022Lesezeit 2 min.

Eine Abschlagszahlung, auch bekannt als Akontozahlung, ist schlicht eine Teilzahlung, die gerne eingesetzt wird, um große Rechnungen in kleinere Teilbeträge aufzuteilen. Zu beachten ist hierbei, dass die Akontozahlung immer auch mit einer erbrachten Teilleistung einhergeht. Diese Vorgehensweise hat sowohl für die Auftragnehmer:innen als auch für die Auftraggeber:innen viele Vorteile.

Ein klassisches Beispiel für eine Abschlagszahlung ist die gerne bei Strom- und Heizkosten eingesetzte, monatliche Teilzahlung, durch die Haushalte und Unternehmen sozusagen ein Guthaben aufbauen, das dann am Ende des Jahres mit dem tatsächlichen Verbrauch abgeglichen wird. Auch im Handwerksbereich und dem Baugewerbe sind Akontozahlungen beliebt, unterliegen hier aber je nach Situation bestimmten Regeln.

Akontozahlung vs. Anzahlung – ist das das gleiche?

Sowohl die Abschlagszahlung als auch die Anzahlung ist in erster Linie eines, nämlich eine Teilzahlung. Dennoch gibt es hier einen sehr wichtigen Unterschied, den Sie nicht vergessen sollten: Während eine Anzahlung vor der Leistungserbringung gemacht wird, muss bei der Akontozahlung die Leistung zumindest bereits teilweise erbracht worden sein.

Anzahlungen sind zum Beispiel üblich, wenn eine Ware von dem:der Verkäufer:in erst bestellt oder produziert werden muss, wie es oft beim Kauf eines Neuwagens der Fall ist. In der Regel liegt der Betrag für eine Anzahlung zwischen 10 und 30 Prozent des Rechnungsbetrags.

Im Gegensatz dazu setzt eine Abschlagszahlung voraus, dass bereits ein Teil der Leistung erbracht wurde – im Fall der bereits genannten, monatlichen Stromrechnung wäre das der Strom, den ein Haushalt oder ein Unternehmen bereits verbraucht hat. Je nach Art des Auftrags können aber auch Meilensteine oder Zwischenziele vereinbart werden, nach deren Fertigstellung eine Akontorechnung verschickt wird. Bei Abschlagszahlungen gibt es keine feste Regel dafür, wie hoch der verrechnete Teilbetrag sein soll.

Liquidität – der wichtigste Vorteil von Abschlagszahlungen für Auftragnehmer:innen und Auftraggeber:innen

Der Hauptvorteil von Akontozahlungen ist sowohl für Auftragnehmer:innen als auch für Auftraggeber:innen finanzieller Natur:

  • Für Auftragnehmer:innen kann es wichtig sein, durch Teilzahlungen der Kund:innen die Liquidität sicherzustellen. Oft muss besonders bei sehr großen Aufträgen viel Arbeitskraft und/oder Material vorfinanziert werden und diese finanzielle Belastung kann das Unternehmen durch regelmäßige Teilzahlungen abfedern.

  • Auf der anderen Seite sind auch die Auftraggeber:innen oft froh, wenn eine große Rechnung in kleinere, leichter verdauliche Beträge aufgeteilt wird – diese sind in der Regel leichter zu stemmen als eine große Endrechnung.

Als natürliche Folge der finanziellen Vorteile von Abschlagszahlungen ergibt sich eine gesteigerte Sicherheit für beide Parteien, denn das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit aufseiten der Auftraggeber:innen sinkt ebenso wie das Risiko einer Insolvenz der Auftragnehmer:innen.

Worauf muss ich bei der Erstellung einer Abschlagsrechnung achten?

Anfangen sollten Sie auf jeden Fall damit, dass Sie mit dem:der jeweiligen Kund:in besprechen, dass der Rechnungsbetrag in mehrere Abschlagszahlungen aufgeteilt wird. Nur wenn alle Aspekte der Zahlungsmodalitäten klar kommuniziert werden, weiß Ihr:e Kund:in, worauf genau er:sie sich einlässt. Weitere Tipps zur Steigerung der Kund:innenzufriedenheit finden Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema Kund:innenbindung.

Wichtig ist auch, dass Sie sich überlegen, welche Zahlungsarten Sie für die Akontorechnung anbieten. Wenn die Kund:innen bereits bei Ihnen vor Ort sind, bezahlen sie kleinere Beträge vielleicht gerne direkt im Geschäft, „damit es erledigt ist“. Bei größeren Rechnungen würde das möglicherweise das Kartenlimit überschreiten, und die Kund:innen führen die Zahlung lieber per Online-Banking durch. Seien Sie hier also flexibel und kommen Sie Ihren Kund:innen entgegen.

Vergessen Sie außerdem nicht, auf Ihrer Abschlagsrechnung auch die Umsatzsteuer für den verrechneten Teilbetrag zu inkludieren – genauere Informationen dazu, worauf Sie bei der Erstellung einer Akontorechnungachten müssen und was eine Akontorechnung überhaupt genau ist, finden Sie in den entsprechenden Blogbeiträgen dazu.

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