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Zahlungsaufforderung mit Request to Pay

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Zuletzt bearbeitetSept. 2021Lesezeit 2 min.

Dank des SEPA-Raumes sind Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes wesentlich einfacher geworden. Nun steht ein neues SEPA-Produkt in den Startlöchern: Request to Pay. Das European Payment Council (EPC) hat diesen Dienst eingerichtet, um Zahlungsaufforderungen zu vereinfachen, eingehende Zahlungen einfacher zuzuordnen und zukünftig auch eine elektronische Teil- oder Ratenzahlung möglich zu machen. Erfahren Sie in diesem Artikel alles über SEPA Request to Pay.

Was ist Request to Pay?

Viele Firmen nutzen bereits elektronische Zahlungsabwicklungen mittels SEPA. Diese lassen sich kinderleicht und schnell durchführen. Doch bislang gab es noch kein System, das Zahlungsaufforderungen und -zuordnungen innerhalb des SEPA-Raumes vereinheitlicht hat. Daher hat das EPC nun SEPA Request to Pay (kurz: SRTP, manchmal auch nur RTP oder R2P) ins Leben gerufen.

Seit Juni 2021 ist SRTP offiziell im Gebrauch. Es handelt sich dabei weniger um ein Zahlungsinstrument, sondern vielmehr um eine Art Nachrichtendienst. Dieser ist besonders für Firmen interessant, die ein hohes Aufkommen an Rechnungen und Lastschriften haben. Denn durch SRTP lassen sich viele Prozesse vereinfachen und beschleunigen – und das SEPA-weit.

Auch für Privatkunden ist SEPA Request to Pay interessant, denn durch das System entfällt auch für sie die Verwaltung von Papierbelegen und -garantien. Elektronische Rechnungen beim Kauf von Waren könnten beispielsweise im Online-Banking hinterlegt und bei etwaiger Reklamation schnell per Smartphone oder Tablet gefunden werden.

So funktioniert SEPA Request to Pay

Vier Parteien sind an einem SRTP-Ablauf beteiligt:

  • Der Zahlungsempfänger und dessen SRTP-Anbieter

  • Der Zahlungspflichtige und dessen SRTP-Anbieter

Ein Beispiel: Eine Person (Zahlungspflichtiger) kauft bei einem Online-Händler (Zahlungsempfänger). Wie bislang auch gibt der Zahlungspflichtige seine Daten, wie Namen, IBAN und BIC, bei der Bezahlung ein. Anhand dieser Angaben sowie dem gekauften Artikel und Preis kann der Zahlungsempfänger nun eine „Request to Pay“-Aufforderung schicken. Auch eine Rechnungsnummer kann hinterlegt werden. Der SRTP-Anbieter des Zahlungsempfängers bringt die Zahlungsaufforderung in ein SRTP-konformes Format.

Der Zahlungspflichtige – also der Käufer – erhält die Benachrichtigung dann innerhalb von wenigen Sekunden. Das kann z.B. als Zahlungsaufforderung per Mail, als Push-Message oder als WhatsApp-Nachricht geschehen. In welchem Format diese Kommunikation geschieht, ist nicht festgelegt und kann vom Online-Händler selbst ausgewählt werden.

Was geschieht nach der Zahlungsaufforderung?

Hat der Käufer die Benachrichtigung erhalten, so hat er mehrere Möglichkeiten zu reagieren:

  • Jetzt annehmen

  • Später annehmen

  • Jetzt bezahlen

  • Später bezahlen

  • Ablehnen

Wenn er die Zahlungsaufforderung annimmt, kann er zur Zahlung weitergeleitet werden. Das SRTP-Regelwerk gibt jedoch keine Zahlungsmethode vor: Der Käufer kann frei wählen, ob er z.B. sein Online-Banking, eine reguläre SEPA-Überweisung oder eine SEPA-Echtzeitüberweisung nutzen möchte. Dies wird dann über den SRTP-Anbieter des Käufers abgewickelt. Der Zahlungsempfänger wird über den Status informiert, erhält also zum Beispiel eine Benachrichtigung, dass der Käufer die Aufforderung angenommen hat. Allerdings erfährt er nicht, ob und wie die Zahlung dann auch tatsächlich ausgeführt wurde.

Auch bei der Ablehnung der „Request to Pay“-Aufforderung bekommt der Zahlungsempfänger eine Benachrichtigung. Der Kauf wird dann nicht durchgeführt.

Wer kann SRTP-Anbieter werden?

In der Theorie kann jeder SRTP-Anbieter werden, der die technischen Voraussetzungen dafür besitzt und dem SRTP-Regelwerk folgt. Da ein SRTP-Prozess jedoch mit einer Zahlungsabwicklung verbunden ist, stehen hier vor allem Banken an der Spitze. Diese könnten Request to Pay als Erweiterung des Online-Bankings anbieten. Auch für Drittanbieter könnte SRTP attraktiv sein.

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