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Gibt es eigentlich SEPA-Schecks?

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Zuletzt bearbeitetNov. 2021Lesezeit 2 min.

Als das SEPA-Verfahren eingeführt wurde, war das Scheckverfahren außen vor. Das SEPA-Überweisungsverfahren, das SEPA-Lastschriftverfahren und auch SEPA-Kartenzahlungen sind geregelt. Deshalb stellt sich bei vielen die Frage: gibt es auch ein geregeltes SEPA-Scheckverfahren? Die Antwort ist: jein. Sehen wir uns das Ganze mal genauer an.

SEPA-Scheckverfahren: der aktuelle Stand

Zurzeit unterliegt der Zahlungsverkehr mit Schecks weiterhin den jeweiligen, nationalen Standards und Regelungen. Daher kommt es bei der Einlösung von ausländischen Schecks weiterhin des Öfteren zu technischen Problemen.

Wenn es also zu Detailfragen zu Scheckeinreichungen (dazu zählen (Scheckeinlösung, Schecksperren, Scheckeinlösungsnachfragen, Scheckrückläufer etc.) kommt, müssen diese individuell mit dem kontoführenden Kreditinstitut geregelt werden.

Das deutsche Scheckverfahren

Im Dezember 2016 hat die Deutsche Bundesbank das Scheckverfahren vom DTAUS-Format auf das XML-Format, welches SEPA-fähig ist, umgestellt. Dadurch hat die Bundesbank einhergehend den DTA-Zweig des EMZ für Scheckeinrichtungen abgeschaltet.

Während in anderen EU-Staaten, wie etwa Frankreich, der Scheck ein gängiges und weit verbreitetes Zahlungsmittel ist, geht die Deutsche Kreditwirtschaft eher davon aus, dass der Scheck als papierbasiertes Zahlungsmittel nicht zukunftsfähig ist.

Obwohl die Umstellung der Scheckeinreichungen bereits auf das SEPA-fähige XML-Format erfolgt ist, enthält das Leistungsangebot der Deutschen Bundesbank (weiterhin) keine Interoperabilität mit anderen CMS.

Scheck-SEPA Umstellung: gibt es sowas überhaupt?

Eine sogenannte “Sepa-Scheck-Umstellung” gibt es zwar nicht, dennoch müssen einige Dinge angepasst und geändert werden:

Um das Scheckeinzugsverfahren auf Basis des XML-Formats umzusetzen, ist eine Überarbeitung der relevanten Zahlungsverkehrsabkommen (Scheck, Reisescheck) sowie den scheckrelevanten Teil der Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke notwendig.

Zu beachten gilt, dass das BSE-Verfahren (Belegloser Scheckeinzug) und das ISE-Verfahren (Imagegestützter Scheckeinzug) als getrennte Verfahren mit ihren jeweiligen Betragsgrenzen bestehen bleiben.

Die Struktur der SEPA-Basislastschrift dient als Vorlage für die Struktur der XML-Datenformate:

  • Derselbe Zeichensatz wie bei den SEPA-Verfahren ist zugelassen.

  • BSE und ISE die Originalscheckeinreichungen werden bei der Scheck-Rückgabe getrennt

  • Elemente wie z.B. Mandatsdaten oder Gläubiger ID sind nicht enthalten

Die Images des ISE-Verfahrens werden unverändert über das ExtraNet der Deutschen Bundesbank ausgetauscht.

Ab sofort muss nun auch bei Schecks die IBAN als führende Kontoverbindung verwendet werden. Die Vorgaben für Scheckvordrucke wurden bereits entsprechend angepasst. Soweit noch Restbestände der alten Vordrucke vorhanden sind, dürfen diese aufgebraucht werden.

Es gibt kein zusätzliches Erreichbarkeitsverzeichnis für die neue Scheckverrechnung, deshalb muss die relevante BIC von der 1. Inkassostelle identifiziert und im XML-Datensatz mitgegeben werden. 

Über die Bankleitzahlendatei hinausgehende BIC-Nummern sind nicht zulässig, deshalb ist für diese Verfahrensanmeldung die Nutzung einer SEPA-Wildcard-Regelung nicht möglich.

Nationale Scheckabwicklung in XML Format

Die nationale Scheckabwicklung im XML-Format gibt es bereits seit 21.12.2016. Auf folgende technische Details muss geachtet werden:

  • Vorder- und Rückseite eines Schecks müssen im JEPG-Format (.jpg) erstellt werden

  • Gespeicherte Vorder- und Rückseiten eines Schecks sind mittels einer ZIP-Datei (ZIP1) zu bündeln. Die Größe dieser Datei sollte nicht mehr als 500 KB betragen.

  • Wenn die Datei größer als 900 KB ist, gelangt der Scheck nicht zur Verarbeitung, sondern wird gelöscht. Der Einreicher wird in diesem Fall nicht informiert.

Gibt es also nun SEPA-Schecks?

So einfach kann man das leider nicht sagen. Einerseits stammen die Datei-Formate aus dem SEPA-Verfahren. Andererseits ist das Verfahren aber nicht unter SEPA geregelt: Es ist ein deutsches Verfahren und nicht für grenzüberschreitende Scheckzahlungen zu verwenden.

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