Zahlbar rein netto - Was bedeutet das?
Zuletzt bearbeitetOkt. 2022 Lesezeit 2 min.
Sie finden die Angabe „zahlbar rein netto“ bzw. „zahlbar sofort rein netto“ auf Ihrer Rechnung? Formulierungen wie diese sind auf Zahlscheinen und Rechnungen ganz üblich; sie geben Angaben darüber, in welchem Zeitraum der offene Rechnungsbetrag bezahlt werden muss. Man spricht auch vom „Zahlungsziel“.
Dabei können sich die konkreten Zahlungskonditionen unterscheiden, weshalb die Angaben auf der Rechnung genau beachtet werden müssen. Was Zahlungskonditionen wie „zahlbar rein netto“ bedeuten und wie Sie bei der Überweisung vorgehen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Zahlungsziel und Zahlungskondition – Allgemeine Infos
Wenn Sie eine Rechnung nicht gleich bar bezahlen, wird Ihnen der Verkäufer eine Rechnung mit Zahlungsaufforderung ausstellen. Auf der Rechnung findet man dann auch Angaben hinsichtlich einer Zahlungsfrist (Fälligkeit der Rechnung) und konkreten Zahlungskonditionen.
Dabei ist es im Geschäftsverkehr üblich, dass Anbieter ihren Firmenkunden oft einen Preisnachlass bzw. Skonto von 2-5 % bieten, sofern der Kunde innerhalb weniger Tage bezahlt. So wollen Unternehmen eine rasche Begleichung von offenen Rechnungen erzielen und ihre eigene Liquidität damit erhöhen (und mögliche Überziehungskosten verhindern).
Ein Skontoabzug bietet dem Kunden die Möglichkeit bei rascher Bezahlung innerhalb einer bestimmten Zahlungsfrist (in Deutschland üblich: 7, 14, 21 Tage), einen Teil der Rechnungssumme abzuziehen (z.B. lautet eine mögliche Zahlungskondition mit Skontoabzug „bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen -3 %“).
Zahlbar rein netto – Bedeutung und wichtige Hinweise
Steht jedoch die Zahlungskondition „zahlbar rein netto“ auf der Rechnung (synonym mit „zahlbar netto ohne Abzug“ oder „zahlbar netto kasse“ bzw. „zahlbar sofort netto kasse“) gibt der Rechnungssteller damit an, dass der Kunde die Zahlung in voller Höhe ohne Skontoabzug zu leisten hat.
Die Angabe „netto“ hat dabei nichts mit einem möglichen „Netto-Betrag“ zu tun, sondern bezieht sich auf den Skontoausschluss.
Zahlbar sofort rein netto“ – Wie überweise ich richtig?
Wenn Sie die Zahlungskondition „zahlbar rein netto“ auf Ihrer Rechnung finden, dann müssen Sie den vollen Rechnungsbetrag begleichen. Dies umfasst dabei (bei einer inländischen Transaktion) auch die Umsatzsteuer, welche im Bruttobetrag der Rechnung inkludiert ist.
Die Überweisung können Sie dabei entweder per Zahlschein, oder aber komfortabel im Online-Banking durchführen:
Was bedeutet „zahlbar sofort rein netto“?
Hat der Rechnungssteller hingegen „zahlbar sofort rein netto“ oder „zahlbar sofort netto kasse“ auf der Rechnung vermerkt, so sollten Sie die Rechnung innerhalb von 2-4 Werktagen begleichen. Dies ist jedenfalls die Erwartung des Rechnungsstellers, welcher die Rechnung eben sofort bezahlt haben möchte.
Skontoabzug, Zahlungsziel - Was besagt eigentlich das Gesetz?
Allgemein gibt es keine gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Formulierung oder Vergabe von Zahlungskonditionen. Darum obliegt es dem Rechnungssteller, ob er dem Kunden die Möglichkeit eines Skontoabzuges einräumen möchte oder nicht.
Zudem ist ihm auch die Formulierung der Zahlungskondition freigelassen, wobei man auf die kaufmännisch üblichen Zahlungskonditionen wie z.B. („zahlbar sofort netto nach rechnungserhalt“, „zahlbar netto ohne Abzug“ bzw. „zahlbar netto Kasse“ oder „Zahlung innerhalb von X Tagen mit Y % Skonto“ setzen wird.
Interessant ist es für den Einzelnen dennoch, zu wissen, welche Angaben das Bürgerliche Gesetzbuch hinsichtlich Zahlungsfristen macht. Relevant sind hierbei die Regelungen in den Paragraphen 188, 193, 286, welche verpflichtende Bestimmungen hinsichtlich Zahlungsfristen und Zahlungsverzug enthalten.
So besagt etwa Paragraph 286 Abs 2 des BGB, dass ein Zahlungsverzug automatisch mit Ablauf der Zahlungsfrist, jedenfalls aber nach 30 Tagen eintritt. Sofern vom Rechnungsstellenden also keine konkrete (kürzere) Zahlungsfrist angegeben wurde, gerät der Schuldner mit dem 31. Tag (nach Rechnungserhalt!) in Zahlungsverzug.
Conclusio
Im Geschäftsverkehr ist die Angabe von Zahlungsziel und Zahlungskonditionen auf Rechnungen üblich. Oftmals wird dem Schuldner bei rascher Zahlung ein Skontoabzug gewährt, finden sich Angaben wie „zahlbar rein netto“ bzw. „zahlbar sofort netto kasse“ wird der Skontoabzug jedoch ausgeschlossen.
Als Unternehmen muss man die Zahlungskonditionen auf der Rechnung unbedingt beachten, um nicht in Zahlungsverzug zu geraten (oder einen Teil des Rechnungsbetrags schuldig zu bleiben).
Eine einfachere und bessere Lösung wäre es hingegen, wenn man als Unternehmen seinen Zahlungseinzug komplett automatisiert. Eine fehlerhafte oder zu späte Überweisung durch Kunden kann nicht mehr passieren, weil man als Unternehmen entsprechend der vereinbarten Zahlungskonditionen direkt vom Konto des Kunden einzieht.
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