Das GoCardless Content Team besteht aus einer Gruppe von Fachexperten aus verschiedenen Bereichen von GoCardless. Die Autoren und Prüfer arbeiten in den Abteilungen Vertrieb, Marketing, Recht und Finanzen. Sie alle verfügen über fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in verschiedenen Aspekten der Technologie von Zahlungssystemen und den dafür geltenden Betriebsvorschriften. Das Team verfügt über Fachwissen zu den etablierten Zahlungsverfahren wie dem britischen Lastschriftverfahren, dem europäischen SEPA-Verfahren und dem US-amerikanischen ACH-Verfahren sowie zu den Verfahren in Skandinavien, Australien und Neuseeland.Vollständige Biografie ansehen
Zuletzt bearbeitetOkt. 2021
Was ist ein Zahlungsavis?
Sicherlich haben Sie das Wort „Avis“ schon das ein oder andere Mal gehört, aber was bedeutet es eigentlich genau? Ein Avis ist immer eine Ankündigung. Das bedeutet, ein Lieferavis ist die Ankündigung einer Warenlieferung, ein Rechnungsavis ist die Ankündigung einer Rechnung und ein Zahlungsavis ist eben die Ankündigung einer Zahlung.
Wobei wird ein Zahlungsavis genutzt?
Insbesondere bei Sammelüberweisungen ist ein Zahlungsavis praktisch, da es dem Zahlungsempfänger die Zuordnung einzelner Positionen erleichtert und diesen darauf hinweist, dass eine Zahlung eingehen wird.
Im Bankwesen kommt das Zahlungsavis häufig bei der Überweisung größerer Beträge vor und kann auch telefonisch vorgenommen werden. Durch ein Zahlungsavis erfährt die Empfängerbank, dass eine Einzahlung eingehen wird. Diese Information ist beispielsweise wichtig, wenn eine Auszahlung von einem überzogenen Konto ermöglicht werden soll, da eine nachträgliche Deckung durch die angekündigte Überweisung bereitgestellt wird.
Wie sieht ein Zahlungsavis aus?
Ein Zahlungsavis enthält eine detaillierte Aufstellung aller Positionen, die durch die Zahlung beglichen werden. Details sind wie bei einer normalen Rechnung in der Regel: Rechnungsdatum, Rechnungsnummer, Skontoabzug (gegebenenfalls) und Zahlungsbetrag je bezahlte Rechnung bzw. verrechnete Gutschrift.
Avis und Bankeinzug
Oft erhalten Sie auch ein Avis in Zusammenhang mit einem Bankeinzug. Genau genommen handelt es sich dabei um ein Rechnungsavis, dieses enthält jedoch die gleichen Informationen wie ein Zahlungsavis. Wenn Sie zum Beispiel eine Rechnung Ihres Telefonanbieters per Bankeinzug begleichen, kann es sein, dass der Betrag nicht den einzelnen Beträgen der Rechnungspositionen entspricht. Dann sendet Ihnen Ihr Anbieter für gewöhnlich ein Avis, in dem aufgelistet ist, aus welchen einzelnen Rechnungspositionen sich die Summe des Bankeinzugs zusammensetzt.
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