Verwendungszweck Überweisung
Zuletzt bearbeitetOkt. 2022 Lesezeit 2 min.
Wenn Sie Geld an jemanden oder ein Unternehmen überweisen, können Sie den Verwendungszweck angeben. Die Angabe des Verwendungszwecks ist nicht verpflichtend. Sie können das Feld theoretisch leer lassen. In vielen Fällen ist es dennoch notwendig, um Ihre Zahlung zuordnen zu können. Aber was ist ein Verwendungszweck? Im Allgemeinen gibt der Verwendungszweck von Überweisungen an, wofür das überwiesene Geld verwendet werden soll, deshalb ist es wichtig den Verwendungszweck in Überweisungen richtig auszufüllen.
Wenn Sie beispielsweise Waren oder Dienstleistungen per Banküberweisung bezahlen, ist es wichtig, die Rechnungs- oder Bestellnummer im Verwendungszweck anzugeben. So kann die Zahlung Ihrem Einkauf bzw. Ihrer Bestellung zugeordnet werden. Welche Daten im Verwendungszweck gewünscht sind, steht in der Regel auf der Auftragsbestätigung oder Rechnung. Bei Bestellungen im Internet beispielsweise kann die Bearbeitungszeit ohne Angabe eines Zwecks für die Übermittlung deutlich länger sein. Übertragung und Auftrag müssen dann in komplexer Weise zueinander in Beziehung gesetzt werden. Dies wird besonders schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, wenn Kunde und Kontoinhaber nicht dieselbe Person sind. Bei Spenden gibt der Verwendungszweck an, wofür sie verwendet werden sollen. Wenn Ihr gespendetes Geld nicht für den angegebenen Zweck eingesetzt wird, können Sie Ihre Spende zurückfordern.
Verwendungszweck für Überweisungen und Lastschriften
Im Zusammenhang mit Lastschriften und Überweisungen werden nicht nur Verbraucher oft mit einem Zweck konfrontiert:
Im Rahmen einer Überweisung kann der Absender einen Verwendungszweck seiner Wahl hinzufügen. Insbesondere wird dem Empfänger des Geldes durch die Zweckbestimmung geholfen, die Überweisung zuzuordnen. Bei Übermittlungen privater Art ist der Verwendungszweck nicht allzu wichtig. Es ist jedoch hilfreich, dies anzugeben, damit bestimmte Zahlungen auch Monate später noch nachvollzogen werden können.
Insbesondere bei Überweisungen an ein Unternehmen ist es sinnvoll, als Verwendungszweck eine Bestell- oder Rechnungsnummer anzugeben, um die Zuordnung zu erleichtern. Im Rahmen des Lastschriftverfahrens hingegen hat der Verwendungszweck genau die entgegengesetzte Aufgabe: Wenn eine Person jemand anderem (z. B. ein Kunde einem Unternehmen) erlaubt, Geld von ihrem Konto abzubuchen, kann anhand des Verwendungszwecks nachvollzogen werden, warum die Lastschrift vorgenommen wurde und welcher Betrag genau mit ihm bezahlt wurde – und zwar nachdem die Abbuchung bereits erfolgt ist.
Überweisung nur mit Angabe der Kundennummer oder des Aktenzeichens
Wenn Sie eine Rechnung oder einen Zahlungsauftrag erhalten haben, enthält diese Zahlungsaufforderung fast immer eine Kundennummer, eine Rechnungsnummer oder ein Aktenzeichen. Sie können diese Informationen als Zweck verwenden. Sie dient dem Empfänger zur sicheren Zuordnung der erhaltenen Gutschriften auf seinem Konto.
Werden hingegen keine Angaben zum Verwendungszweck gemacht, sollten Sie einen Hinweis verwenden, der dem Empfänger der Überweisung verlässliche Rückschlüsse auf den Verwendungszweck ermöglicht. Bitte beachten Sie, dass die Überweisungen oft maschinell ausgelesen werden und Sonderzeichen dann nicht erkannt werden können. Außerdem erschweren sie die korrekte Abrechnung.
Der Verwendungszweck auf Ihrem Überweisungsträger oder in Ihrem Online-Konto ist eingeschränkt. Sie können also keine beliebige Anzahl von Zeichen einstellen. Wenn also der Platz nicht ausreicht, müssen Sie Verknüpfungen verwenden. Dann kürzen Sie es so ab, dass der Empfänger die Abkürzung eindeutig identifizieren kann und nicht über die Bedeutung spekulieren muss.
Was nicht im Verwendungszweck stehen sollte
Banken sind verpflichtet, den Verwendungszweck zu prüfen, um Geldwäsche und anderen kriminellen Aktivitäten entgegenzuwirken. Aus diesem Grund werden einige Angaben definitiv nicht empfohlen.
Lustige Verwendungszwecke in Überweisungen können mehr Verwaltungsaufwand und damit höhere Kosten für Banken bedeuten. Die wiederholte Verwendung von Witzen kann zur Kündigung Ihres Kontos führen.
Banken sind verpflichtet, bei Verwendungszwecken, die auf illegale Aktivitäten wie Terrorismus, Waffen- oder Drogenhandel hinweisen, geeignete rechtliche Schritte einzuleiten.
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