Sukzessivlieferungen - Definition, Vorlage & Erklärung
Zuletzt bearbeitetJan. 2023 Lesezeit 3 min.
Ein Sukzessivlieferungsvertrag, auch bekannt als Teillieferungsvertrag oder Ratenlieferungsvertrag (nachfolgend synonym verwendet), ist ein Vertrag, in dem die Lieferung von Waren in mehreren Abschnitten erfolgt. Wichtig ist, dass dabei bei Vertragsabschluss die Leistungsmenge, also die Warenmenge bereits feststeht, ansonsten spricht man von einem Bezugslieferungsvertrag (Dauerschuldverhältnis).
Wann ist es sinnvoll, einen Sukzessivlieferungsvertrag einzusetzen? Worin liegen die Vorteile und Nachteile? Warum wird diese Art von Vertrag im Abo-Commerce immer geläufiger? Wir liefern die Antworten und zeigen auf, welche Zahlungsmethoden für den Sukzessivlieferungsvertrag am besten geeignet sind.
Wie kommen Sukzessivlieferungsverträge zustande?
Sukzessivlieferungsverträge kommen in der Regel in Situationen zustande, in denen die Lieferung von Waren aus praktischen Gründen in mehreren Teilen erfolgen muss. Dies kann beispielsweise bei der Lieferung von großen oder sperrigen Gegenständen der Fall sein. Rechtlich ist es erforderlich, dass ein Teillieferungsvertrag schriftlich vereinbart wird und bestimmte Elemente enthält, wie die Gesamtsumme, die Anzahl der Raten. den Zeitpunkt der Zahlungen und Adress- und Kontaktdaten von Verkäufer und Käufer.
Prinzipiell bedürfen Sukzessivlieferungsverträge in Deutschland der Schriftform; dies ist nicht erforderlich, falls der Nutzer die Vertragsbestimmungen samt AGB herunterladen und auf seinem Gerät speichern kann. Sofern ein Ratenlieferungsvertrag zwischen Verkäufer und Konsument im stationären Handel vereinbart wird, muss der Verkäufer dem Konsumenten das Widerrufsrecht nach § 510 Abs. 2 bzw. 355 BGB gewähren.
Was ist der Unterschied zwischen einem echten Sukzessivlieferungsvertrag und einem Bezugslieferungsvertrag?
Diese beiden Begriffe werden häufig im gleichen Atemzug genannt, es gibt jedoch wichtige Unterschiede, weshalb eine Abgrenzung Ratenlieferungsvertrag und Sukzessivlieferungsvertrag vonnöten ist.
Ein echter Sukzessivlieferungsvertrag bezieht sich auf eine Lieferung einer bestimmten Menge einer Ware (Leistungsumfang ist bekannt), die in mehreren Teilen erfolgt und in der Regel für einen festgelegten Preis vereinbart wurde. Der BGH hat festgestellt, dass es sich um kein typisches Dauerschuldverhältnis handelt, weshalb bei einem Teillieferungs- bzw. Sukzessivlieferungsvertrag Kündigung nicht möglich ist, beim Eintritt bestimmter Kriterien ist jedoch ein Rücktritt möglich. Was wäre nun ein Ratenlieferungsvertrag Beispiel? Gegeben wäre ein solcher etwa bei einer Abo-Zahlung für ein auf eine bestimmte Anzahl von Ausgaben laufendes Abonnement (z.B. zeitlich befristetes 1-Jahres-Abonnement eines monatlich erscheinenden Magazins). Tatsächlich sind solche Verträge aufgrund des boomenden Abo-Commerce immer häufiger gegeben.
Ein Bezugslieferungsvertrag hingegen begründet tatsächlich ein Dauerschuldverhältnis und kann somit aus den entsprechenden Gründen unter Einhaltung bestimmter Frist gekündigt wecardless.com/de/handbuch/artikel/abo-corden. Ein Bezugsliefervertrag bezieht sich auf eine Lieferung in unbestimmter Menge, die in mehreren Teilen erfolgt, aber deren Gesamtpreis sich aus dem aktuellen Marktpreis zum Zeitpunkt der jeweiligen Lieferung zusammensetzt. Die zu leistende Menge richtet sich nach dem Bedarf des Käufers. Ein Beispiel für einen Bezugsliefervertrag ist der Stromliefervertrag, den man als Kunde mit dem Stromversorger abschließt.
Was sind Vorteile und Nachteile von Ratenlieferungsverträgen
Ratenlieferungsverträge bietet Händlern mehrere potenzielle Vorteile. Zunächst ermöglicht er es ihnen, größere Aufträge anzunehmen, die sie sonst möglicherweise nicht erhalten hätten. Durch die Aufteilung der Zahlungen in mehrere Raten können Käufer größere Anschaffungen tätigen, die sie sich sonst vielleicht nicht leisten könnten. So kann ein Händler mehr Umsatz erreichen.
Ein weiterer Vorteil von Ratenlieferungsverträgen ist, dass sie dem Händler eine gewisse Sicherheit bieten. Da mehrere Ratenzahlungen erfolgen, ist das Risiko für den Händler geringer, dass er aufgrund von Nichtzahlungen in finanzielle Schwierigkeiten gerät.
Allerdings gibt es auch einige Nachteile, die Händler beachten sollten. Zum Beispiel gibt es immer das Risiko, dass Käufer ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, was für den Händler finanzielle Einbußen ergeben kann. In solchen Fällen kann es schwierig sein, den restlichen Betrag einzufordern. Ein Ratenlieferungsvertrag kann für den Verkäufer auch einen höheren administrativen Aufwand bedeuten, wenn dieser mehrere unterschiedliche Rechnungen erstellen muss. Prinzipiell kann man einen Sukzessivlieferungsvertrag nicht kündigen, allerdings kann der Konsument bereits bei einer geringen Leistungsstörung (z.B. der „Schlechtleistung“) vom Vertrag zurücktreten.
Welche Zahlungsmittel bieten sich bei Ratenlieferungsverträgen an?
Als Zahlungsmittel in Ratenlieferungsverträgen wird zumeist entweder die Kartenzahlung oder das Lastschriftverfahren verwendet.
Bei Kunden meist beliebt sind Debitkarten/Kreditkarten, sie sind für Händler jedoch mit Nachteilen verbunden. Wenn Händler ihren Kunden Kartenzahlungen für wiederkehrende Käufe ermöglichen, müssen sie nämlich mit hohen Transaktionsgebühren und dem Risiko des Zahlungsausfalls aufgrund verweigerter Zahlungseinzüge auskommen.
Eine bessere Möglichkeit ist hingegen das Lastschriftverfahren. Dabei wird der fällige Betrag direkt von dem Bankkonto des Käufers eingezogen – nachdem dieser einmalig ein Lastschriftmandat erteilt hat. Für den Händler ist diese Pull-basierte Zahlungsmethode einfacher zu verarbeiten, zudem fallen pro Lastschrift viel geringere Gebühren im minimalen Cent-Bereich an. Zudem birgt die Lastschrift für den Händler viel geringere Risiken als Kartenzahlungen, weil das Lastschriftmandat auf das Bankkonto (und nicht die Kreditkarte) lautet, muss der Händler nicht mehr besorgt sein, dass eine Zahlung fehlschlägt, weil z.B. die Karte gesperrt oder der Kartenrahmen überzogen wurde.
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