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Online-Shop: Wichtige Zahlungsinformationen

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Zuletzt bearbeitetNov. 2022Lesezeit 2 min.

Es ist nicht lange her, dass Online-Zahlungen sehr vorsichtig von den jeweiligen Nutzern behandelt wurden. Doch dies hat sich vor allem mit der Einführung von Smartphones stark geändert und so werden heutzutage täglich unzählige Dienstleistungen oder Produkte über Online-Zahlungen von zu Hause oder unterwegs durchgeführt. Demensprechend ist es auch wichtig, dass sämtliche Online-Transaktionen bestimmten Regulierungen unterliegen, um den Käufer sowie Verkäufer und die entsprechenden Zahlungsinformationen zu schützen.

Versand und Zahlungsinformationen - Warum sind Informationspflichten erforderlich?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Gesetz zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (EGBGB) dienen als Rechtsgrundlage für einschlägige Informationspflichten bei Verträgen, die im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen werden. Shop-Betreiber müssen nun zusätzlich zu den sogenannten vorvertraglichen Informationspflichten, wie Produkt, Versand und Zahlungsinformationen, auch nachvertragliche Informationspflichten erfüllen.

Solche gesetzlichen Informationspflichten sind notwendig, damit der Verbraucher selbst entscheiden kann, ob er über diesen Online-Shop eine Bestellung aufgeben und anschließend einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen möchte. Dies gilt unabhängig davon, ob ein künftiger Vertrag offiziell unterzeichnet wird oder nicht. In jedem Fall müssen die vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt werden.

Der Verbraucher sollte immer Zugang zu den relevanten Pflichtinformationen haben und wissen, worüber, mit wem und zu welchen Konditionen er im Falle einer Unstimmigkeit (z. B. bei einem Garantieanspruch) einen Kaufvertrag abgeschlossen hat. Zu diesem Zweck hat der Verfassungsgeber auch obligatorische Angaben festgelegt, die auch nach der Unterzeichnung eines Vertrags befolgt werden müssen.

Informationspflicht: Alle wichtigen Angaben inkl. Versand und Zahlungsinformationen

Derzeit sind in 312c Abs. 1 BGB umfangreiche Informationspflichten für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr (wie z. B. den traditionellen Verkauf über Online-Händler) in Verbindung mit Artikel 246 Absatz 1 EGBGB enthalten.

Bei Fernabsatzverträgen muss der Shop-Betreiber dem Kunden vor Vertragsabschluss die folgenden Pflichtinformationen geben:

  • Vollständige Identität

  • Ladungsfähige Anschrift

  • Firmenbuch

  • ggf. Registernummer

  • vollständige Widerrufs- oder Rückgabebelehrung

  • die wesentlichen Merkmale der Waren oder Dienstleistungen

  • Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt

  • die Mindestvertragslaufzeit, wenn es sich um eine dauerhafte oder regelmäßig wiederkehrende Leistung handelt

  • Informationen über eine bestehende Selbstbelieferungsreservierung

  • Informationen über Zahlung und Lieferung bzw. Leistung

  • ggf. zusätzliche Kosten für die Nutzung

  • Gesamtpreis, einschließlich aller Preisbestandteile und Steuern

  • Zusätzliche Kosten für Lieferung und Versand

Darstellung der Zahlungsinformationen

Die vorvertraglichen Informationspflichten können auf jede Art und Weise erfüllt werden, solange der Verbraucher in der Lage ist, die erforderlichen Zahlungsinformationen vor dem Vertragsabschluss zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen. Der Kunde muss diese obligatorischen Informationen vom Shop-Betreiber in verständlicher und klarer Form erhalten, bevor er seine Vertragserklärung in einer für das verwendete Fernkommunikationsmittel akzeptablen Art und Weise abgibt.

Ausführliche Artikelbeschreibungen, die die wesentlichen Eigenschaften auflisten, sind für diesen Zweck geeignet, ebenso wie Schaltflächen, die diesen Eigenschaften entsprechen. Die Schaltflächen des Online-Shops für "Impressum", "Allgemeine Geschäftsbedingungen", "Widerrufsbelehrung" und "Zahlung und Versand" sollten immer an einer strategisch günstigen Stelle platziert werden (d. h. in die Hauptnavigation integriert sein, die auf jeder Unterseite des Shops zu finden ist). Auch in Bezug auf Größe und Farbe sollten sie gut sichtbar sein.

Pflichtangaben auf der Bestellübersichtsseite

Einem Kunden müssen auf der Bestellübersichtsseite die folgenden Pflichtangaben klar und verständlich, zusammengefasst sowie hervorgehoben (bzw. ohne verwirrende oder ablenkende Zusätze) dargestellt werden:

  • Die wesentlichen Bestandteile der Waren oder Dienstleistungen

  • Die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn er sich auf eine fortlaufende oder wiederkehrende Dienstleistung bezieht

  • Die vollständigen Kosten des Produkts oder der Dienstleistung, die alle anwendbaren Preisbestandteile und alle anwendbaren Steuern umfassen, oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, die Berechnungsmethode, die verwendet wird, damit der Verbraucher den Preis überprüfen kann

  • Gegebenenfalls zusätzliche Liefer- und Versandgebühren sowie eine mögliche Liste von Steuern oder Kosten, die der Unternehmer nicht zu zahlen oder in Rechnung zu stellen hat

Hinweis zum Zahlungsverkehr für Online-Shops

Bei Banküberweisungen hat der Händler keine Kontrolle und keinen Überblick darüber, wann die Zahlung getätigt wird. Dies führt zu mangelnder Transparenz und einem hohen Maß an Unvorhersehbarkeit, was die Finanzplanung erschwert. Außerdem führen Banküberweisungen eher zu Zahlungsverzug, Cashflow-Problemen und erheblichem Stress für den Inhaber.

GoCardless ermöglicht es Unternehmen, Zahlungen direkt von den Bankkonten ihrer Kunden einzuziehen. Es ist einfach und kostengünstig und kann sowohl für wiederkehrende Zahlungen als auch für einmalige Rechnungszahlungen verwendet werden.

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