Mindestbetrag im Onlineshop: Lohnt sich das?
Zuletzt bearbeitetNov. 2022 Lesezeit 2 min.
Besonders in kleinen Geschäften wie Kiosken sieht man oft Schilder, auf denen „Mindestbetrag für EC-Kartenzahlung: 5 €“ o.ä. steht. Das hat meist mit den Gebühren zu tun, die für Händler bei der Annahme von Kredit- oder EC-Kartenzahlungen anfallen. Das ist erlaubt, wenn auch für viele Kunden umständlich. Anders ist es da im Onlineshop: Hier gibt es solche Bedingungen wenig bis gar nicht, obwohl Kunden dort auch mit bargeldlosen Zahlungsmitteln bezahlen. Woran liegt das und lohnt sich ein Mindestbetrag im Onlinehandel? Das erfahren Sie in diesem Artikel.
Zahlungsarten im Einzelhandel
Neben den Gebühren, die für jeden Händler bei der Annahme von Kartenzahlungen anfallen, gibt es im Geschäft noch weitere Kosten. Das ist zum Beispiel eine monatliche Service-Pauschale oder die Anschaffungskosten für das Terminal. Besonders für kleine Läden oder für Geschäfte, die Waren mit geringen Preisen verkaufen, lohnt sich das oft nicht. Und: Im Geschäft wird immer noch gern mit Bargeld bezahlt. 58 % der Transaktionen in physischen Geschäften wurden 2021 mit Münzen und Scheinen abgewickelt. Zwar ist diese Zahl auf dem Abstieg – 2017 waren es noch 74 Prozent –, doch vor allem bei kleinen Beträgen zücken viele Kunden lieber das Bargeld.
Zahlungsarten im Onlinehandel
E-Commerce wird in Deutschland weiterhin immer beliebter. Im Jahr 2021 betrug der Umsatz im B2C-Onlinehandel fast 87 Milliarden Euro – eine Steigerung von etwa 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Mit der Einführung eines Mindestbetrags für Kreditkarte oder andere bargeldlose Zahlungsarten würden sich Onlinehändler also nur selbst schaden. Denn hier können die Kunden nicht auf Bargeldzahlung umsteigen. Zudem gehören EC- und Kreditkartenzahlungen weiterhin zu den beliebtesten Online-Zahlungsarten.
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Verbot von Zahlungsentgelt im Handel
Bei Kartenzahlung ist ein Mindestbetrag zulässig. 2018 trat jedoch ein neues Gesetz in Kraft, welches das Verlangen von Zahlungsentgelt bei bargeldlosen Zahlungsmitteln verbietet. So wird sichergestellt, dass Verbraucher nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden.
Für Überweisungen, Lastschriften, EC- und Kreditkartenzahlungen (Visa und Mastercard) sowie die Nutzung von Drittanbietern dürfen Händler keine zusätzlichen Entgelte mehr berechnen.EC-Karten (heute Girokarten genannt) fallen mit in diese Gruppe, da sie eine SEPA-Lastschrift auslösen und damit sozusagen in dieLastschrift-Kategorie gehören.
Wichtig zu wissen ist auch, dass ein etwaiger Mindestbetrag im Geschäft ausgewiesen sein muss. Sollte der Händler mal eine Ausnahme machen und Kartenzahlung bei einem kleineren Betrag akzeptieren, muss der Vorgang für den Kunden trotzdem kostenfrei bleiben.
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