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Was ist eine Bilanz?

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Zuletzt bearbeitetMai 2020Lesezeit 2 min.

Am Ende eines Geschäftsjahres müssen Unternehmen den Jahresabschluss berechnen. Dieser besteht aus zwei Komponenten: der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) und der Bilanz. Während die GuV eine recht einfache Gegenüberstellung ist, fließen in die Bilanzrechnung einige weitere Faktoren ein. Außerdem liegt der Unterschied im Berechnungszeitraum: Die GuV betrachtet eine Periode, die Bilanz einen Zeitpunkt. Ziel ist es, eine Auskunft über die Vermögenslage und die Entwicklung des jeweiligen Betriebs zu bekommen. Sie zeigt an, wofür das Unternehmen Geld ausgegeben hat und wo dieses Geld hergekommen ist. Zudem dokumentiert die Bilanz die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften.

Wozu muss ich eine Bilanz erstellen?

Neben der Bilanzpflicht und der Aussage über die Finanzlage des Unternehmens, dient die berechnete Bilanz auch dem Finanzamt zur Ermittlung der Steuern. Des Weiteren hilft sie Banken, die Kapitalstruktur und Kreditwürdigkeit des Unternehmens zu überprüfen. Anteilseigner erhalten so Informationen über die voraussichtlichen Gewinnausschüttungen, Geschäftspartner und Gläubiger über die Unternehmenssituation.

Wer muss eine Bilanz erstellen?

Laut Gesetz sind prinzipiell alle Kaufleute dazu verpflichtet, Buch zu führen und somit einen Jahresabschluss zu erstellen. Dieser beinhaltet die Bilanz- und die GuV-Rechnung. Als Kaufleute werden sämtliche Betreiber von Handelsgewerben bezeichnet, wie beispielsweise Einzelunternehmen und Personengesellschaften.

Einzelunternehmer mit einem Jahresumsatz von weniger als 600.000 Euro und einem Jahresgewinn von unter 60.000 Euro sind von der Buchführungspflicht befreit. Auch Freiberufler, zu denen u.a. auch Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater zählen, sind ausgenommen. Kapitalgesellschaften, GmbHs, AGs, UGs und die GmbH & Co. KG sind immer bilanzierungspflichtig.

Wie funktioniert die Bilanzrechnung?

Um die Bilanz eines Unternehmens zu berechnen, gibt es verschiedene Methoden. Grundsätzlich werden auf einen bestimmten Stichtag bezogen das Vermögen und die Schulden eines Unternehmens gegenübergestellt. Somit handelt es sich um eine Momentaufnahme, die sich innerhalb kürzester Zeit ändern kann, sofern das Unternehmen weiterhin aktiv ist. Das Vermögen wird auf die Aktivseite („Aktiva“, die Mittelverwendung) geschrieben; auf der gegenüberliegenden Seite, der Passivseite („Passiva“, die Mittelherkunft), werden Eigen- und Fremdkapital und deren Herkunft erfasst. Bei der Bilanzrechnung werden nur Wertangaben, keine Mengenangaben verrechnet. Die Summe der Aktiva muss dabei der Summe der Passiva entsprechen.

Die Aktivseite

Auf der Aktivseite der Bilanz wird das Vermögen des Unternehmens festgehalten. Dabei unterscheidet man zwischen dem Anlagevermögen und dem Umlaufvermögen. Ersteres besteht aus den langfristigen Wertanlagen, wie beispielsweise Maschinen oder Fahrzeuge. Letzteres bezeichnet die Wertanlagen, die im Umlauf sind, also fertige Erzeugnisse, Waren, Materialien, offene Rechnungen oder Kassenbestände.

Sachanlagen gehören zum Anlagevermögen. Die Anschaffungskosten werden über den jeweiligen Nutzungszeitraum per jährlicher Absetzung für Abnutzung (kurz „AfA“) anteilig abgeschrieben. Kurzfristige Wertanlagen werden nicht abgeschrieben, sondern im vollen Umfang gewinnmindernd eingerechnet. Der für die Bilanz wichtige Wert der kurzfristigen Wertanlagen ergibt sich aus dem am Stichtag tatsächlich vorliegenden Bestand.

Zudem werden Rechnungsabgrenzungen mit einbezogen, wie beispielsweise Mieten, die bereits im Voraus gezahlt wurden. Alle Posten auf der Aktivseite werden nach Liquidierbarkeit geordnet.

Die Passivseite

Die Passivseite der Bilanz erfasst die Herkunft des Kapitals. Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten gehören u.a. auf diese Seite, die somit die Schulden des Unternehmens anzeigt. Die Passiva werden nach den jeweiligen Fristen sortiert. Das Eigenkapital steht immer an oberster Stelle, da es am längsten im Unternehmen bleibt. Darunter fallen andere längerfristige Verbindlichkeiten, wie Hypotheken und Bankkredite. Kurzfristige Verbindlichkeiten, wie beispielsweise Lieferantenrechnungen, finden ihren Platz weiter unten, da sie in der Regel schnell beglichen werden.

Zu den Rückstellungen gehören Posten wie Steuern und Pensionszahlungen, deren Höhe man noch nicht absehen kann. Zudem werden Rechnungsabgrenzungen gebildet, die auf der Passivseite beispielsweise für Leistungen gelten, die vorab in Rechnung gestellt, aber erst im folgenden Geschäftsjahr erbracht werden.

Welche Bilanzarten gibt es?

Möchte man eine Bilanz erstellen, so gibt es verschiedene Arten, dies zu tun:

  • Die Eröffnungs- und Schlussbilanz: Zu Beginn des Gewerbes (Eröffnung) und am Ende jedes Geschäftsjahres (Schluss) unterliegt jeder Kaufmann der Pflicht, sein Vermögen und seine Schulden darzulegen

  • Die Handels- und Steuerbilanz: Die Handelsbilanz richtet sich nach dem Handelsrecht und muss entsprechend geführt werden. Die Steuerbilanz wird aus der Handelsbilanz abgeleitet und richtet sich nach dem Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz. Sie bildet die Grundlage der Ertragsbesteuerung des Unternehmens und wird dem Finanzamt vorgelegt

  • Die Einzel- und Konzernbilanz: Gibt es eine Konzernbilanz, so gibt es auch Einzelbilanzen, die sich aus den jeweiligen zum Konzern gehörenden Unternehmen ergeben

  • Die Sonderbilanz: Bei bestimmten Anlässen wie Gründungen, Fusionen, Auseinandersetzungen oder Sanierungen gibt es außerordentliche Bilanzen, die sogenannten Sonderbilanzen, die einmalig oder in unregelmäßigen Abständen erstellt werden

  • Die Zwischenbilanz: Zwischenbilanzen werden zwischen den „ordentlichen Bilanzen“ aufgestellt und geben ein Zwischenergebnis über die aktuelle Lage des Unternehmens

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