Verzugszinsen berechnen: Das muss man beachten
Zuletzt bearbeitetNov. 2022 Lesezeit 2 min.
Der Begriff "Verzugszinsen" wird gelegentlich in der Finanzbranche verwendet. Immer dann, wenn die Zahlung eines Schuldners für einen bestimmten Zeitraum aufgeschoben wird oder sogar ganz ausbleibt, werden oder können Verzugszinsen erhoben werden. Eines der Hauptziele der Verzugszinsen ist es, den Schuldner dazu zu bewegen, so schnell wie möglich zu zahlen. Das zweite Ziel dieser Regelung besteht darin, dem Gläubiger die Möglichkeit zu geben, seine Kosten zu decken, indem er zum Beispiel Mahnungen verschickt.
Was sind Verzugszinsen?
Gläubiger können einen Schuldner durch die Erhebung von Verzugszinsen dazu bewegen, die vereinbarte Zahlung zu leisten. Wenn ein Schuldner mit einer Rate in Verzug ist, z. B., weil er sie nicht rechtzeitig bezahlt, werden immer Verzugszinsen berechnet. Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied zwischen den Mahngebühren. Während letztere vom Gläubiger festgelegt werden können, ist dies bei den Verzugszinsen nicht der Fall. Diese müssen immer anhand des Leitzinses berechnet werden.
Wann dürfen Verzugszinsen erhoben werden?
Wenn eine ausstehende Zahlung nicht erfolgt, kann der Gläubiger einer Forderung nicht immer sofort mit der Erhebung von Verzugszinsen beginnen. Stattdessen gibt es einige Fristen, die eingehalten werden müssen, insbesondere die 30-Tage-Frist. Im Allgemeinen liegt ein Zahlungsverzug nur dann vor, wenn noch eine Chance besteht, dass die Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Eingang beglichen wird. Wurde hingegen eine andere Zahlungsfrist vereinbart, kann der Verzug schon früher eintreten. In jeder Situation ist es wichtig, das genaue Datum festzulegen und zu kennen, ab dem entsprechende Verzugszinsen berechnet werden können.
Verzugszinsen-Höhe: Wie genau werden die Verzugszinsen bestimmt?
Der Gläubiger kann nicht frei wählen, wie er die Verzugszinsen berechnet, wie oben kurz erläutert wurde. Stattdessen gibt es zwei Schlüsselfaktoren, die berücksichtigt werden müssen, nämlich:
Der Basiszinssatz
Zinssatz für Verzugszinsen
Der sogenannte Basiszinssatz, der regelmäßig von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, dient als Grundlage für die Berechnung der Verzugszinsen. Bei der Bestimmung des Verzugszinssatzes wird berücksichtigt, ob der Schuldner ein Unternehmen oder eine Privatperson ist. Wenn der Schuldner ein Verbraucher ist, kann derzeit eine Verzugszinsen-Höhe von 5 % erhoben werden. Ist der Schuldner dagegen ein Unternehmen, ist ein Aufschlag von 9 Prozent zulässig.
Bei der Berechnung der Verzugszinsen werden der Basiszinssatz und der Verzugszinssatz kombiniert. Der Basiszinssatz wirkt sich derzeit positiv auf den Schuldner aus, da er negativ ist, was vom Verzugszinssatz abgezogen wird.
Verzugszinsen Formel: Wie berechnet man Verzugszinsen?
Ein einfaches Berechnungsbeispiel ist der effektivste Weg, um Verzugszinsen zu veranschaulichen. Die Höhe der Zinsen, die wirklich anfallen können, ist dann im Detail zu sehen. Wir gehen zu diesem Zweck von folgenden Werten aus:
Wertbeispiel: 2.000 €
Basiszins: 1,2 %
Der Verzugszinssatz der Bank beträgt: 5 %
Soll-Verzugszinssatz: 6,2 %
Jahreszins: 124 €
Da der Schuldner in diesem Fall eine Privatperson ist, dürfen die Verzugszinsen nur maximal 5 % betragen. Um jedoch einen Gesamtverzugszinssatz von 6,2 Prozent zu berechnen, muss der Basiszinssatz mit einbezogen werden. Das bedeutet, dass die Verzugszinsen 124 Euro pro Jahr in Bezug auf den entsprechenden Wert der Produkte ausmachen.
Wie kann man Verzugszinsen am besten vermeiden?
Da Daueraufträge vom Kunden eingerichtet werden müssen, ist der Händler auf sie angewiesen, um Zahlungen auszulösen. Kunden müssen die Einrichtung eines Dauerauftrags bei ihrer Bank beantragen. Daher hat der Händler keinen Einfluss auf die Abwicklung der Zahlungen.
Wenn Sie jedoch keine Daueraufträge einrichten, können Zahlungen ausbleiben, was Cashflow-Probleme und Abstimmungsaufgaben weiter verkomplizieren kann.
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